LG Paderborn: Unternehmerische Beteiligungen sind nicht zur Altervorsorge geeignet

LG Paderborn: Unternehmerische Beteiligungen sind nicht zur Altervorsorge geeignet

ID: 497036
(firmenpresse) - Als Altersvorsorge sind unternehmerische Beteiligungen wegen der dort immanenten Risiken nicht geeignet, versteht der BGH unter „sicheren“ Kapitalanlagen nur solche, welche nicht spekulativ sind.

Unter anderem mit dieser Begründung gab das LG Paderborn der Klage einer Anlegerin gegen die dortige Anlageberatungsgesellschaft auf Schadensersatz statt (LG Paderborn, Urteil vom 14.09.2011 - nicht rechtskräftig).

Diese Entscheidung erging in einem Verfahren, welches der Vorstand des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V., Frau Bettina Wittmann als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht für die dortige Anlegerin führte. Diese zu der von ihr erstrittenen Entscheidung:

„Gerade bei unternehmerischen Beteiligungen werden die dort immanenten spezifischen Risiken im Beratungsgespräch von den jeweils agierenden Beratern oftmals nicht offenbart, nach der Rechtssprechung des BGH ein am Beratungstag überlassener Fondsprospekt in der Regel nicht ausreicht, um dem Anleger darüber hinausgehend alle einer Beteiligung innewohnenden Risiken darzustellen“.

So beruhen die gegen Anlageberater von den Anlegern erhobenen Vorwürfen auf meist typischen Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Investition in Fonds. So ist auch immer wieder festzustellen, dass Banken, Sparkassen und ihre Beratungstöchter, die zur Geldanlage insbesondere Investment, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds geraten haben, wegen typischer Fehler, die ihnen dabei unterlaufen sind, auf Schadensersatz haften.

Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter:

„So sind die BGH-Beschlüsse im Verfahren XI ZR 191/10 um die Aufklärung sogenannter Rückvergütungen einschlägig, für viele geschädigte Anleger diese bankenrechtliche Entwicklung angesichts der zum Jahresende drohenden absoluten Verjährung von Altfällen gerade noch rechtzeitig kommt, um mit Hilfe einschlägig erfahrener Rechtsanwälte Schadensersatzansprüche geltend zu machen.“



Neben der Befreiung von Rückzahlungsverpflichtungen bzw. von weiteren Ratenzahlungsverpflichtungen bei verschiedenen Vertragsvarianten diverser Fondsgesellschaften konnte bereits für zahlreiche Mandanten der Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Bettina Wittmann auch die Rückgewähr der geleisteten Einlagen der geschädigten Anleger erreicht werden.

Bei möglichen Fragen wenden Sie sich bitten an den Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter info@schutzverein.org oder direkt an den Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., Kainzenweg 1, 94036 Passau.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.

Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.



Leseranfragen:

Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
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Bereitgestellt von Benutzer: Schutzverein
Datum: 11.10.2011 - 12:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Bettina Wittmann
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Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 11.10.2011

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