BGH entscheidet erstmals in Sachen Lehman-Brothers Zertifikate
„So ist der BGH unter anderem der Ansicht, dass eine Bank über ihr Eigeninteresse am Vertrieb einer Geldanlage nur beim Kommissionsgeschäft aufklären muss, d.h. wenn die Bank den Kauf nur vermittelt. Im dortigen Rechtsstreit war indes der Verkauf von Lehman-Zertifikaten im Festpreisgeschäft unstreitig, schon aus diesem Grunde der Entscheidung des BGH keinerlei präjudizielle Wirkung zukommen kann, wenn in den individuellen Verfahren von den Anlegeranwälten das Vorliegen eines Kommissionsgeschäfts vorgetragen wurde bzw. wird“.
So vertritt insbesondere der 17. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main die Rechtsauffassung, dass die Commerzbank AG Lehman-Zertifikate nicht im Festpreisgeschäft, sondern auf Provisionsbasis im Kommissionsgeschäft vertrieben hat, diese Vertriebsprovisionen schlussendlich auch in deren „Informationen für das Wertpapiergeschäft“ enthalten sind.
„Zwar kann der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. besorgte Anlegermeldungen verzeichnen, welche sich derzeit nach einer Sinnhaftigkeit einer möglichen Schadensersatzklage gegen das jeweilige Kreditinstitut erkundigen. Je „später“ indes Lehman-Brothers Zertifikate verkauft wurden, desto höher sind die Erfolgsaussichten bei einer klageweisen Geltendmachung, letztendlich sich der BGH in vorbezeichneten Entscheidungen nur um Erwerbstatbestände Ende 2006/Anfang 2007 zu befassen hatte. Mögliche Schadensersatzansprüche bei Erwerb eines Lehman-Brothers Zertifikats im Frühjahr 2007 sind ohne Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen ohnehin bereits in aller Regel verjährt“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. in ihrer Stellungnahme weiter.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. empfiehlt betroffenen Anleger, deren Schadensersatzansprüche bislang noch nicht verjährt sind, nach wie vor klageweise gegen die vertreibenden Banken vorzugehen, insbesondere den aktuellen BGH-Entscheidungen bei Anlageberatung gerade durch die Targobank AG keinerlei Rechtsbindung zukommen kann, schlussendlich die CitiBank AG die Lehman-Zertifikate im Kommissionsgeschäft hat vertreiben lassen, was zwischenzeitlich von deren Prozessbevollmächtigten vehement bestritten wird.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet betroffenen Anlegern eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung.
Weitere Informationen hierzu unter info@schutzverein.org oder unter www.schutzverein.org.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
E-Mail: info(at)schutzverein.org
www.schutzverein.org
Datum: 11.10.2011 - 12:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 497060
Anzahl Zeichen: 2780
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina Wittmann
Stadt:
Passau
Telefon: 0851-9884011
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 11.10.2011
Diese Pressemitteilung wurde bisher 401 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH entscheidet erstmals in Sachen Lehman-Brothers Zertifikate "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Dass viele, mitunter als Altersvorsorgeoption empfohlene Schiffsfondsbeteiligungen kurz vor dem Kollaps stehen, ist bekannt. Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weist aktuell auf einen Beschluss des 5. Zivilsenats des OLG München hin, wonach nach dortiger Rechtsauffassung ein Anlege
Accessio AG – Hoffnung für geschädigte Anleger durch eine Entscheidung des OLG München ...
Der 5. Zivilsenat des OLG München hat per Endurteil vom 10.07.2012 die DAB Bank AG zu Schadensersatz verurteilt, weil nach dortiger Auffassung der DAB Bank AG das Fehlverhalten unter dem Gesichtspunkt des institutionalisierten Zusammenwirkens zuzurechnen sei. Dies berichtet der Schutzverein für
FHH Fonds Nr. 17 "MS Aquitania" GmbH & Co. Container KG - Anleger sollen wieder zahlen ...
Die Schiffsfondsgesellschaft mit der Bezeichnung „FHH Fonds Nr. 17 „MS Aquitania“ GmbH & Co. Containerschiff KG“ verlangt von ihren Anlegern zur Umsetzung eines Sanierungskonzepts wieder Kapital. So sollen die Anleger dem Fonds 15% ihres Anlagebetrages als Sanierungskapital zur Verfü
Weitere Mitteilungen von Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
LG Paderborn: Unternehmerische Beteiligungen sind nicht zur Altervorsorge geeignet ...
Als Altersvorsorge sind unternehmerische Beteiligungen wegen der dort immanenten Risiken nicht geeignet, versteht der BGH unter „sicheren“ Kapitalanlagen nur solche, welche nicht spekulativ sind. Unter anderem mit dieser Begründung gab das LG Paderborn der Klage einer Anlegerin gegen die dor
CENTROSOLAR Group AG: CLLB Rechtsanwälte prüfen Ansprüche von Anlegern ...
München, den 10. Oktober 2011: Die CENTROSOLAR Group AG emittierte im Februar 2011 eine Unternehmensanleihe mit einem Emissionsvolumen von bis zu 50 Millionen Euro (WKN: A1E85T/ ISIN: DE000A1E85T1). Die CENTROSOLAR Group AG präsentiert sich nach eigener Darstellung als eine der führenden Anbiete
Strafurteile im Wasser-Riese-Prozess vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Nürnberg gesprochen ...
In dem sogenannten Wasser-Riese-Strafverfahren wurde nach Auskunft der Justizpressestelle in Nürnberg am 20. Juli 2011 vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Nürnberg ein Urteil gesprochen (Az. 47 Ls 508 Js 373/06). Der dort angeklagte Herr W. wurde laut Mitteilung des Gerichtssprechers zu ein
Vertragsmanagement-Experte myCONTRACT24 vereinbart Partnerschaft mit KYOCERA MITA ...
Hamburg, 06. Oktober 2011. Der Hamburger Vertragsmanagement-Spezialist myCONTRACT24 und KYOCERA MITA, weltweit führender Anbieter von wirtschaftlichen Outputlösungen, schließen eine Kooperation. Die Kunden beider Unternehmen profitieren von der Partnerschaft: Beispielsweise erhalten KYOCERA-Kunde




