DBV-Präsidium mit Vorschlägen zum Flächenschutz und zur EU-Agrarpolitik
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DBV-Präsidium mit Vorschlägen zum Flächenschutz und zur EU-Agrarpolitik
Klausurtagung im badischen Freiburg legt Positionen für wichtige Zukunftsthemen fest Die anstehende Reform der gemeinsamen EU-Agrarpolitik, eine Gesetzesinitiative zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen, die Neuordnung der Organisationen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und die Bilanz der EHEC-Krise standen im Mittelpunkt der Klausurtagung des Präsidiums des Deutschen Bauernverbandes (DBV) im badischen Freiburg. Unter Leitung von DBV-Präsident Gerd Sonnleitner legten die Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der 18 Landesbauernverbände auch eine "Dialog- und Zukunftswerkstatt" über die Entwicklung einer modernen Interessensvertretung auf der Grundlage des neuen Leitbildes des DBV fest.
Eingehend diskutierte das DBV-Präsidium über eine Initiative für ein Gesetz zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen. Angesichts der weltweit steigenden Nachfrage nach Nahrungs- und Futtermitteln, einer bis 2050 auf neun Milliarden Menschen wachsenden Weltbevölkerung sowie dem von der Landwirtschaft geforderten Beitrag zur Energieversorgung gelte es, den nicht vermehrbaren Boden zu erhalten und zu schützen. "Es ist nicht mehr tragbar, dass in Deutschland täglich rund 95 Hektar wertvollen Bodens für die Landwirtschaft verloren gehen", erklärte Sonnleitner. Selbst in Regionen mit Bevölkerungsrückgang würden viele Flächen für neue Bauvorhaben und Infrastrukturen versiegelt werden und für Ausgleichsmaßnahmen letztlich der landwirtschaftlichen Produktion verloren gehen. "Der Verbrauch für außerlandwirtschaftliche Zwecke muss eingedämmt und die Entsiegelung gefordert werden", heißt es in der Erklärung, die das DBV-Präsidium auf der Klausurtagung einstimmig verabschiedete. Der Verlust des fruchtbaren Bodens gefährde die Versorgungssicherheit bei Nahrungs- und Futtermitteln sowie bei der Energieversorgung.
Das DBV-Präsidium hat deshalb eine umfassende Gesetzesinitiative zum Flächenschutz entworfen. Diese umfasst ein Gesetz zum Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen, angelehnt an Vorgaben des Bundeswaldgesetzes, sowie Änderungen in acht Bundesgesetzen, wie dem Bodenschutz-, dem Bau-, dem Raumordnungs-, dem Bundesnaturschutz-, dem Netzausbau-, dem Energiewirtschafts-, sowie dem Bundesfernstraßen- und dem Eisenbahngesetz. Hinzu kommen notwendige Änderungen von außergesetzlichen Maßnahmen, wie die Ausrichtung der Städtebauförderung auf die Innenentwicklung oder die Verbindung der Energiewende mit der Flächenschonung.
Zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung hat sich das DBV-Präsidium erneut für die Errichtung eines stabilen Bundesträgers ausgesprochen. Diese Zielsetzung wird auch von breiter regionaler Unterstützung getragen. Den vorliegenden Referentenentwurf hat das DBV-Präsidium zur Kenntnis genommen.
Am Vortag der Vorstellung der Verordnungsvorschläge der EU-Kommission für die Gemeinsame EU-Agrarpolitik von 2014 bis 2020 durch Agrarkommissar Ciolos legte das DBV-Präsidium die berufsständische Position in den Details und die weitere Verhandlungsstrategie fest. "Nachhaltigkeit, Naturschutz und Greening sind wichtige Ziele der EU-Agrarpolitik, doch werden sie mit den bisher bekannt gewordenen Maßnahmen des Kommissars Ciolos kaum zu erreichen sein", stellte Sonnleitner fest. Dagegen ließen die bisherigen Vorschläge ein Bürokratiemonster erwarten, mit dem die bevorstehenden Herausforderungen bei der Lebensmittel- und Energieversorgung nicht zu bewältigen seien.
Autor: Deutscher Bauernverband
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Datum: 11.10.2011 - 17:30 Uhr
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