Deutsch-indisches Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet
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Deutsch-indisches Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet
Verbesserungen für Arbeitnehmer und Rentner
Bundessozialministerin Ursula von der Leyen hat heute in Berlin gemeinsam mit dem indiÂschen Minister für die Angelegenheiten der Auslandsinder Vayalar Ravi das deutsch-indische Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet. Durch das Abkommen wird der soziale Schutz der Staatsangehörigen beider Länder im Bereich der jeweiligen Rentenversicherungssysteme insbesondere für den Fall, dass sie sich im jeweils anderen Vertragsstaat aufhalten, sichergestellt und koordiniert. Es integriert die Bestimmungen des seit 2009 geltenden Entsendeabkommens, das bereits für indische und deutsche Unternehmen sowie für ihre Arbeitnehmer, die vorübergehend in das jeweilige andere Vertragsland entsandt werden, wichtige Regelungen enthielt.
Das deutsch-indische Sozialversicherungsabkommen schafft darüber hinaus für alle diejenigen Vorteile, für die die Regelungen des Entsendeabkommens nicht greifen und die deshalb rentenversicherungspflichtig im jeweils anderen Land beschäftigt sind.
Durch die Zusammenrechnung der zurückgelegten Versicherungszeiten mit denen ihres Heimatlandes können künftig Deutsche aus indischen Versicherungszeiten und indische Versicherte aus deutschen Versicherungszeiten Rentenansprüche erwerben.
Diese Rentenansprüche werden künftig ungekürzt in das jeweils andere Land gezahlt.
Angesichts der umfangreichen und intensiven außenwirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands zu Indien liegt dies im Interesse hiesiger Unternehmen und ihrer in Indien eingesetzten Arbeitnehmer.
Deutschland ist Indiens wichtigster Handelspartner innerhalb der EU. Seit Beginn der 90er Jahre hat der bilaterale Handel rasant zugenommen. Angesichts der erheblichen Wachstumschancen wird eine Steigerung des Handelsvolumens von 15,4 Milliarden Euro im Jahre 2010 auf 20 Milliarden Euro Ende 2012 prognostiziert.
Das Abkommen ist nach Prinzipien gestaltet, die auch innerhalb der Europäischen Union gelten. Es bedarf nach der Unterzeichnung auf deutscher Seite noch der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates. Es kann in Kraft treten, sobald auch in Indien das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren beendet worden ist.
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Datum: 12.10.2011 - 18:15 Uhr
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