KanAm USA Real Estate Partners I L.P. - wie geht es weiter?
In den vergangenen Monaten ließ die Fondsgesellschaft ihre Anleger um die aktuellen Vorgänge bei „Meadowlands Xanadu“ unterrichten, dort auch davon die Rede ist, dass für die Anleger keinerlei Haftungsrisiken erwachsen werden.
Hierzu Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche betroffene Anleger betreut:
„Nach Überprüfung erster Fälle bestehen grundsätzlich gute Erfolgsaussichten, dass Anleger ihren Schaden erstattet verlangen können. Auch wenn die Fondsgesellschaft eine Haftung der Anleger, insbesondere ein Wiederaufleben der sogenannten Kommanditistenhaftung, negiert, handelt es sich hierbei doch um eine Fondsbeteiligung in Form der Kommanditgesellschaft, als welche die „Limited Partnership“ gilt. Grundsätzlich bestehen daher bei einer KG-Beteiligung immanente Risiken, über welche ein Anleger grundsätzlich auch vor Zeichnung umfassend informiert werden muss. Zudem schulden Banken ihren Kunden, die sich auf dortige Empfehlung an der KanAm USA Partner I beteiligt haben, regelmäßig Schadensersatz, wenn sie ihre Kunden vor deren Beitritt nicht über „kick-backs“, also verdeckte Rückvergütungen informiert haben“.
Der KanAm USA Partners I reiht sich nahtlos in die lange Liste von Immobilienfonds ein, die in den letzten Jahren gefloppt sind. Da am Ende allein die Anleger die Verluste zu tragen haben, wohingegen alle anderen Beteiligten ein gutes Geschäft gemacht haben, empfiehlt Frau Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. aufgrund der oben skizzierten rechtlichen Möglichkeiten betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche zu verfolgen und sich hierzu an eine auf das Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden.
So bietet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. betroffenen Anlegern eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche an.
Weitere Informationen hierzu unter info@schutzverein.org oder unter www.schutzverein.org .
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
E-Mail: info(at)schutzverein.org
www.schutzverein.org
Datum: 14.10.2011 - 13:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 499804
Anzahl Zeichen: 2256
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina Wittmann
Stadt:
Passau
Telefon: 0851-9884011
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 14.10.2011
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