Biofrontera AG:Ad hoc: EMA empfiehlt Zulassung von Biofronteras BF-200 ALA
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Ad hoc: EMA empfiehlt Zulassung von Biofronteras BF-200 ALA
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Leverkusen, den 21. Oktober 2011 - Die European Medicines Agency (EMA) hat heute
ihre positive Empfehlung zum europäischen Zulassungsantrag für Biofronteras
Medikament BF-200 ALA zur Behandlung der aktinischen Keratose mitgeteilt. Das
Medikament wird unter dem Namen Ameluz(®) vermarktet werden. Es gibt keine
Vorgaben zu einer zeitlichen Begrenzung oder Einschränkung der Zulassung. Diese
positive Beurteilung des Produkts, erstellt von dem zuständigen Komitee der EMA,
dem Committee for Medicinal Products for Human Use (CHMP), wird nun der
Europäischen Kommission zum formalen Abschluss des Verfahrens vorgelegt. Bis zu
der voraussichtlich im Dezember erfolgenden Zulassung durch die Europäische
Kommission werden die Produktinformationen in alle Landessprachen der EU
übersetzt und mit den jeweiligen Landesbehörden abgestimmt. Nach Vorliegen der
Zulassung kann Ameluz(®) in den 27 Ländern der Europäischen Union sowie
Norwegen, Island und Liechtenstein vertrieben werden.
Biofrontera AG, Hemmelrather Weg 201, 51377 Leverkusen
ISIN: DE0006046113
WKN: 604611
Kontakt:
Werner Pehlemann
Biofrontera AG
Tel.: +49 (0214) 87 63 20, Fax.: +49 (0214) 87 63 290
E-mail: w.pehlemann@biofrontera.com
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Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201 Leverkusen Deutschland
WKN: 604611;ISIN: DE0006046113;
Notiert: Freiverkehr in Börse Stuttgart,
Freiverkehr in Börse Berlin,
Open Market (Freiverkehr) in Frankfurter Wertpapierbörse,
Freiverkehr in Bayerische Börse München,
Regulierter Markt in Börse Düsseldorf;
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Datum: 21.10.2011 - 14:53 Uhr
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