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Bundesregierung und Netzagentur schießen sich auf 0180-Servicerufnummer ein

04.06.2008 - 14:56 | 50524
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Umbenennung und Preisobergrenzen geplant

(firmenpresse) - Berlin/Bonn – Die Servicerufnummer 0180 gilt bislang als Zugpferd im Kundenservice: Unternehmen nutzen diesen telefonischen Kanal intensiv für ihre Call Center. „Sie sind zufrieden damit und auf Verbraucherseite ist 0180 seit Jahren akzeptiert und wird fleißig genutzt“, schreibt das Fachmagazin TeleTalk http://www.teletalk.de in der aktuellen Ausgabe. Doch das soll sich ändern. Bundeswirtschaftsministerium und Bundesnetzagentur http://www.bundesnetzagentur.de wollen die bewährte Rufnummerngasse umbenennen und Preisobergrenzen für Festnetz und Mobilfunk festlegen. Kritisiert werden vor allen Dingen hohe Anrufkosten, kostenpflichtige Warteschleifen und Telefonie-Refinanzierungskonzepte besonders von Krankenhäusern, karitativen Einrichtungen und öffentlichen Institutionen.

„0180 war der clevere Weg, orts- und entfernungsunabhängig einheitliche Rufnummern und Tarife anzubieten und die Kosten zu teilen, um den Telefonkontakt attraktiv zu machen. Doch seither sind die Festnetztarife kräftig gesunken, vor allen Dingen für Flatrate-Kunden. Hinzu kommt: Die Nutzung des Handys erhöht die Rechnung obendrein, denn die Mobilfunker legen Aufschläge drauf, die nicht ohne sind. Für eine Verbindungsminute zu 0180-5 zahlt ein Festnetzkunde 14 Cent, ein E-Plus-Prepaid-Kunde dagegen 87 Cent“, berichtet TeleTalk. Darunter leide die Akzeptanz der Servicerufnummer.

Die Preistreiberei der Mobilfunker, so Branchenexperten, sei allerdings durch die verfehlte Regulierungspolitik hervorgerufen worden: „Die vergleichsweise hohen Preise in den Mobilfunknetzen entstehen, weile die Aufschläge der Mobilfunknetzbetreiber für Zuführung und Fakturierung keiner regulatorischen Kontrolle unterworfen sind und gleichzeitig nicht der Leistungserbringer die Preise bestimmt, sondern die Mobilfunknetzbetreiber“, kritisiert Alexander Dittscheid, Leiter Recht und Regulierung des Bonner Mehrwertdienste-Anbieters NEXT ID http://www.next-id.de. Wenn die Endnutzerpreise nicht durch den Leistungserbringer festgesetzt oder mitbestimmt werden könnten, werde ein Preiswettbewerb zu Lasten der Verbraucher konterkariert.



Der Ansatz des Gesetzgebers könne nach Ansicht von Dittscheid als gerechtfertigt angesehen werden. Es müsste dann aber für alle Rufnummernbereiche ein Spektrum von Endnutzerpreisen auch für den Mobilfunk festgelegt werden, mit einer überschaubaren Anzahl feststehender Endnutzerpreise. Der Anbieter des Dienstes könnte somit bestimmen, zu welchem Endnutzerpreis seine Leistung gegenüber dem Verbraucher angeboten werde. Die Beschränkung auf nur eine Rufnummergasse sei unverständlich. „Die im Vergleich zum Festnetz nicht transparenten Endkundepreise der Mobilfunknetzbetreiber finden sich ebenso bei anderen Rufnummern, wie etwa bei der in den Medien häufig eingesetzten 0137-Rufnummer oder der ebenfalls im Kundenservice genutzten 0900-Gasse. Hier zahlt der Verbraucher bei gleichem Service bis zu 50 Prozent und mehr aus dem Mobilfunk als aus dem Festnetz“, sagt NEXT ID-Chef Renatus Zilles gegenüber dem Onlinemagazin NeueNachricht http://www.ne-na.de. Im Jahresbericht 2007 der Bundesnetzagentur wird das bestätigt. So beziehen sich die Beschwerden der Verbraucher überwiegend auf die Rufnummern 0900, 0137, Premium-SMS und Datendienste.

Umstritten ist auch die Planung der Bundesregierung, der Bundesnetzagentur die Festlegung der 0180-Preise zu übertragen. Diese Befugnis halten Anbieter und Verbände nicht für rechtmäßig. Es stelle sich grundsätzlich die Frage, ob eine Preissetzungsbefugnis überhaupt auf eine Behörde übertragen werden könne. Die Wahrung der Verbraucherinteressen sei als Kriterium zur Preisfestsetzung absolut ungeeignet, erklärt der Fachverband Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) http://www.fst-ev.org, „da es sich um ein Kriterium ohne Maßstäbe handelt. Selbstverständlich ist es Anliegen der Verbraucher, möglichst niedrige Preise für die Inanspruchnahme eines Dienstes zahlen zu müssen“.



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Freigabedatum: 04.06.2008


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