Auf der sicheren Seite bei Datenschutz und Haftungsfragen
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Datenschutz spielt in Unternehmen daher heute eine sehr wichtige Rolle. Unternehmen, die PCs haben und ein Computernetzwerk, müssen sich natürlich in Sachen Datenschutz besonders gut absichern. Schnell sind einmal durch unredliche Mitarbeiter Daten von der Festplatte mit der Hilfe von einem USB-Stick gestohlen und landen womöglich bei der Konkurrenz. Dies ist ein Fall, der jedoch für den jeweiligen Mitarbeiter mit der Kündigung enden könnte. Damit es soweit aber gar nicht erst kommt, muss jedes Unternehmen ab neun PC-Arbeitsplätzen auch einen Datenschutzbeauftragten benennen. Dieser hat zahlreiche Pflichten, die stetig erweitert werden bzw. sich durch politische Entscheidungen ändern. Die Unternehmen sind dabei nach § 4f BDSG verpflichtet für eine stetige Aus- und Weiterbildung des Datenschutzbeauftragten zu sorgen. Wenn Datenschutz-Vorschriften nicht eingehalten werden, dann haftet zwar das Unternehmen, aber auch der Geschäftsführer selbst.
Seminar frischt Wissen auf
Durch den Besuch von einem Seminar Datenschutzbeauftragter kann der Arbeitgeber einerseits seine Verpflichtung gemäß § 4f BDSG einhalten und der Datenschutzbeauftragte selbst kann sein Wissen auffrischen bzw. durch dieses Wissen mühelos seiner Pflicht nachkommen.
Der Anbieter dieser Seminare sorgt dafür, dass das Wissen der Datenschutzbeauftragten stets auf dem neuesten Stand ist. Geschult werden aber nicht nur Datenschutzbeauftragte, sondern auch Abteilungsleiter. Auch diese sind, auf einer unteren Ebene für den Datenschutz in der Abteilung zuständig, deren Chef sie sind. Eingesetzt werden in den Seminaren, um den Teilnehmern die Materie nahe zu bringen, praxisnahe Fallbeispiele aus den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit. Nur auf diese Weise kann ein Datenschutzbeauftragter verhindern, dass dem Unternehmen rechtliche Konsequenzen und Haftungsrisiken drohen.
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Datum: 24.10.2011 - 16:51 Uhr
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