(ots) - Der Deutsche Bundestag hat heute in 2./3. Lesung das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts beschlossen. Dazu erklären der umweltpolitische Sprecher, Dr. Max Lehmer, und der kommunalpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
"Die Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts ist ein großer Erfolg der christlich-liberalen Koalition, von dem Umwelt, Verbraucher, Kommunen und private Entsorger profitieren werden. Durch die Gesetzesänderungen fördern wir nachhaltig die Vermeidung von Abfällen und das Recycling. Wir legen damit die Grundlage für eine durchgreifende Verbesserung von Ressourcenmanagement und Ressourceneffizienz. So haben wir zum Beispiel die Möglichkeit geschaffen, künftig durch Rechtsverordnung die Kaskadennutzung zu regeln. Dadurch wird eine möglichst effektive und nachhaltige Verwertung von Abfällen sichergestellt", sagte Dr. Max Lehmer.
Stephan Mayer betonte, dass im parlamentarischen Verfahren zentrale Anliegen der CSU-Landesgruppe zur Stärkung der kommunalen Abfallwirtschaft durchgesetzt werden konnten. "Die in Bayern bestehenden Wertstoffhöfe können bestehen bleiben, wenn sie in vergleichbarer Qualität wie eine Wertstofftonne Abfälle aufnehmen. Auch ist ein fairer Ausgleich zwischen der privaten und kommunalen Entsorgungszuständigkeit getroffen worden. Die Organisations- und Planungshoheit der Kommunen wird dadurch gestärkt."
Dr. Max Lehmer ergänzte, dass gemeinnützige Sammlungen zu karitativen Zwecken auch in Zukunft weiter durchgeführt werden könnten. "Eine entsprechende Rechtsgrundlage ist ebenfalls im parlamentarischen Verfahren noch einmal überarbeitet worden."
Beide stellten heraus, dass "nur ein fairer Interessenausgleich zwischen kommunalen und privaten Entsorgern zu einer nachhaltigen
Zusammenarbeit zugunsten von Verbraucher- und Umweltbelangen führt."
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