Agrarminister fordern Europäische Kommission zur Nachbesserung der GAP-Reformvorschläge auf
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Agrarminister fordern Europäische Kommission zur Nachbesserung der GAP-Reformvorschläge auf
Zwei Tage lang haben die Ressortchefs der Länder zusammen mit Bundesagrarministerin Ilse Aigner über aktuelle Themen der Landwirtschaft beraten. Im Mittelpunkt der Gespräche standen die Vorschläge zur Reform der GAP, die EU-Landwirtschaftskommissar Ciolos am 12. Oktober vorgelegt hatte. Die deutschen Minister befürworteten das so genannte "Greening", die Bindung eines Teils der Direktzahlungen an ökologische Leistungen der Agrarbetriebe. Die Agrarministerkonferenz fasste einen Beschluss zur Kappung und Degression, in dem sie feststellte, dass auf jedem Hektar landwirtschaftlicher Fläche der gleiche Gemeinwohlbeitrag geleistet werde.
Neben den Vorschlägen aus Brüssel diskutierten die Agrarminister vor allem über eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, das EU-weite Verbot der Käfighaltung von Legehennen, den Ausbau erneuerbarer Energien sowie den Schutz der Imker vor gentechnisch veränderten Pollen im Honig.
Die Konferenz unterstützte das Ziel der Bundesregierung, bis 2020 den Neuverbrauch an Freiflächen auf 30 Hektar pro Tag zu begrenzen. Möglich werden soll dieses Ziel unter anderem durch die Umnutzung bestehender Gebäude und Brachflächen sowie der Etablierung eines Flächenmanagements in Ländern und Gemeinden. "Der Flächenverbrauch darf vor allem nicht auf Kosten der Land- oder Forstwirtschaft gehen", unterstrich Thüringens Agrarminister Reinholz.
Die Ressortchefs kritisierten, dass in anderen EU-Mitgliedsstaaten das Verbot der Käfighaltung von Legehennen nicht fristgerecht zum 1. Januar 2012 umgesetzt würde und Käfigeier auch weiterhin auf den Markt kämen. Die deutschen Agrarminister halten diese Praxis aus Tierschutzgründen für nicht vertretbar und sehen darin eine nicht hinnehmbare Wettbewerbsverzerrung.
Die Minister der Länder drangen außerdem darauf, dass der Bund die Auswirkungen des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das zum Jahreswechsel in Kraft tritt, erneut prüft und gegebenenfalls Benachteiligungen für bestimmte Landwirtschaftsbetriebe und Regionen ausräumt. Die Ausklammerung von Wirtschaftsdünger zur Verwendung in Biogasanlagen aus dem Abfallbegriff halten die Agrarminister weiterhin für konform mit EU-Recht, trotz Kritik seitens der EU-Kommission.
Andreas Maruschke
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Datum: 28.10.2011 - 16:30 Uhr
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