Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen darf nicht blockiert werden

Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen darf nicht blockiert werden

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Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen darf nicht blockiert werden



(pressrelations) -
Anspruch auf zügige Prüfung - Bescheinigung nach höchstens drei Monaten

Am 4. November 2011 entscheidet der Bundesrat über das Gesetz zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Hierzu erklären der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Rupprecht, und der zuständige Berichterstatter der Fraktion, Marcus Weinberg:

"Wir wollen allen zugewanderten Menschen eine echte Chance geben, bei uns in ihrem erlernten Beruf tätig zu werden. Deswegen haben wir im Bundestag ein Gesetz beschlossen, wonach für alle bundesrechtlich geregelten Berufe (Ärzte, Handwerker, Landwirte) ein Anspruch auf zügige Prüfung der im Ausland erworbenen Abschlüsse geschaffen wird. Nach höchstens drei Monaten soll jeder ? egal, wo er herkommt - eine Bescheinigung darüber in Händen halten, inwieweit seine Qualifikation dem vergleichbaren deutschen Abschluss entspricht.

Wir fordern SPD und Grüne auf, hierzu im Bundesrat keine wahltaktischen Spielchen auf dem Rücken der zugewanderten Menschen zu veranstalten. Wer wie SPD und Grüne noch in keinem Bundesland überhaupt irgendetwas für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen getan hat, hat kein Recht, die Anerkennung in bundesrechtlich geregelten Berufen zu blockieren. Durch Landesrecht geregelte Berufe sind beispielsweise Ingenieure, Lehrer, oder Sozialarbeiter.

Statt immer neue Wünsche an den Bund zu richten, sollten SPD und Grüne nun endlich auch in den Ländern an die Arbeit gehen und die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen regeln. Denn für die Menschen ist es egal, ob ihr Beruf bundes- oder landesrechtlich geregelt ist. Arbeiten wollen sie alle. Und wir brauchen sie alle."


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Datum: 28.10.2011 - 16:30 Uhr
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