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AQUIS: Erneut gibt ein Gericht den Anlegern Recht

10.06.2008 - 16:26 | 51009
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Landgericht Waldshut-Tiengen lehnt Ansprüche der Fondsgesellschaft auf Zahlung des Liquidationsverlusts ab. CLLB Rechtsanwälte hatten bereits in der Vergangenheit für Anleger Erfolge erzielen können

(firmenpresse) - München, 10. Juni 2008. In den zurückliegenden Monaten wurden Anleger zahlreicher AQUIS-Fonds, die auf entsprechende Zahlungsaufforderungen nicht reagiert haben, von der Allora Industrie- und Wohnbau GmbH, der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG oder der Fondsgesellschaft selbst verklagt. Diese Klagen hatten in vielen Fällen jedoch keinen Erfolg. Mit Urteil vom 06. Juni 2008 hat nun das Landgericht Waldshut-Tiengen die Klage der Aquis Zweite Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Kirchsteigfeld Zehnte Fonds OHG i.L. auf Zahlung des anteiligen Liquidationsverlusts gegen einen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger abgewiesen.

Die bisher ergangenen Entscheidungen zeigen, dass realistische Ansatzpunkte für eine Erfolg versprechende Verteidigung gegen die Klageforderung bestehen. Rechtsanwalt Franz Braun von der auf Kapitalanlage- und Prozessrecht spezialisierten Kanzlei CLLB fügt hinzu: „Nach herrschender obergerichtlicher Rechtsprechung haften die Treugeber nicht als Gesellschafter des Fonds und Forderungen der Treuhänderin können von der Gesellschaft nicht ohne Weiteres geltend gemacht werden.“

Diese Auffassung wurde für die Forderung der Fondsgesellschaft auf Zahlung des (anteiligen) Liquidationsverlusts nun vom Landgericht Waldshut-Tiengen bestätigt. Zuvor hatte auch das Landgericht Landshut in einem anderen Fall eine entsprechende Klage der Fondsgesellschaft abgewiesen. Die Urteile zeigen, dass es für die Anleger Sinn machen kann, sich zu verteidigen.

Zudem stehen auch Prospekthaftungsansprüche im Raum. Schließlich könnte der Forderung im Einzelfall ein etwaiges Aufklärungs- und Beratungsverschulden bei Abschluss der Beteiligung entgegengehalten werden, wenn der Anleger nicht ordnungsgemäß über die mit der Anlage verbundenen Risiken aufgeklärt wurde. In diesem Zusammenhang sollten die Anleger auch Regressansprüche gegen die Berater und Vermittler in Betracht ziehen.

Ob die Fondsgesellschaft Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen einlegen wird, bleibt abzuwarten. Jedenfalls ist betroffenen Anlegern zu raten, sich über die rechtlichen Möglichkeiten eingehend von einem spezialisierten Rechtsanwalt aufklären zu lassen.





Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Dies ist eine Pressemitteilung von CLLB Rechtsanwälte

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz und Thomas Sittner (LL.M.), Hendrik Bombosch und Ralf Steinmeier als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.


Weitere Infos zur Pressemeldung:
http://

Leseranfragen:
Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: braun(at)cllb.de;
Web: www.cllb.de


PresseKontakt / Agentur:
Pressekontakt: RA Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: braun(at)cllb.de;
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bereitgestellt von: cllb
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Kontakt-Informationen:
Firma: CLLB Rechtsanwälte
Ansprechpartner: RA Franz Braun
Stadt: München
Telefon: 089/552 999 50

Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 10.06.2008


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