Vereinfachung der Vergaberegeln im Rahmen des Konjunkturpakets II hat sich bewährt
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Vereinfachung der Vergaberegeln im Rahmen des Konjunkturpakets II hat sich bewährt
Die Vereinfachung der Vergaberegeln im Rahmen des Konjunkturpaketes II hat sich bewährt. Das ist das zentrale Ergebnis eines Gutachtens, das die Firma "Wegweiser GmbH Berlin Research Strategy" im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erstellt hat mit dem Ziel, die Vereinfachungsmaßnahmen im Vergaberecht in den Jahren 2009 und 2010 zu evaluieren.
Nach den Untersuchungen der "Wegweiser GmbH Berlin Research Strategy" werden die vereinfachten Vergaberegeln von den befragten öffentlichen Auftraggebern überwiegend positiv angenommen. Die erweiterten Möglichkeiten der Beschränkten Ausschreibung sowie der Freihändigen Vergabe wurden überwiegend gut genutzt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Freihändige Vergabe im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen bereits vor Einführung der Vereinfachungsmaßnahmen schon die am meisten angewandte Vergabeart war. Gleichwohl wurde auch die Öffentliche Ausschreibung weiter angewendet.
Der überwiegende Anteil der befragten öffentlichen Auftraggeber bestätigte einen positiven Effekt in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Auftragsvergaben im Sinne von kürzerer Verfahrensdauer und sinkenden Verfahrenskosten. Dies wurde von den Unternehmen, die öffentliche Aufträge nach den Vereinfachungsmaßnahmen erhielten, ebenso wahrgenommen.
Die Vereinfachungsmaßnahmen haben sich nach Einschätzung der befragten Auftraggeber und -nehmer als ein Mittel erwiesen, öffentliche Auftragsvergaben im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen zu beschleunigen und effizienter durchzuführen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass in den Jahren 2009/2010 eine vielschichtige Sondersituation vorlag. Die erhöhte Ausgabenpolitik der öffentlichen Hand diente als Mittel zur Konjunkturbelebung.
Ein "Hoflieferantentum" oder Transparenzeinbußen sind nach Einschätzung der Betroffenen nicht eingetreten. Zu diesem Ergebnis kommt auch die Evaluierung der Vereinfachungsmaßnahmen im Baubereich durch BMVBS.
Die Ergebnisse der Evaluation sind zwar vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Evaluationsauftrag "umfragebasiert" war und daher keine empirischen Datenerhebungen erfolgten. Gleichwohl lassen sich Tendenzen erkennen, die eine Weiterentwicklung der Vergaberegeln hin zu mehr Flexibilität - insbesondere bei der Wahl der für die konkrete Beschaffung günstigsten Vergabeart - sinnvoll erscheinen lassen. Denkbar wäre zum Beispiel im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen die Fortführung der freien Wahl der Vergabeart bis zu einem bestimmten Schwellenwert, gekoppelt mit Vorab-Veröffentlichungspflichten als Garant für Transparenz und Gleichbehandlung.
Während der Wirtschafts- und Finanzkrise hatte die Bundesregierung beschlossen, zur Beschleunigung von Investitionen die Regeln für die Vergabeverfahren des Bundes in den Jahren 2009 und 2010 zu vereinfachen. Das BMWi hatte für Auftragsvergaben des Bundes im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen einen Schwellenwert von 100.000 Euro festgelegt, bis zu dem die Vergabeverfahren frei gewählt werden konnten. Dabei machten die verfügbaren Mittel im Liefer- und Dienstleistungsbereich (ca. 1,4 Mrd. Euro) allerdings nur etwa 10 Prozent der Gesamtmittel des Konjunkturpakets II aus, der Rest waren Mittel für Bauleistungen.
Das Gutachten ist abrufbar unter "Weiterführende Informationen".
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Datum: 31.10.2011 - 16:30 Uhr
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