SpaRenta / Lex-Rente: CLLB Rechtsanwälte weisen auf Verjährung hin
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Anleger sollten mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen – Bankhaus Ellwanger & Geiger schreibt Kunden an

(firmenpresse) - Berlin, 01.11.2011 Es war ein zur sicheren Altersvorsorge gedachtes Konzept, das jedoch nach Meinung des Landgerichts Stuttgart hierzu in keiner Weise geeignet war, da es zu viele Konzeptionsfehler aufweist. Die Konstruktion bestand aus mehreren Bausteinen:
Zunächst zahlte der Anleger einen hohen Einmalbetrag in eine Rentenversicherung bei der Generali Lebensversicherung AG oder der Englischen Clerical Medical. Finanziert wurde dieser Betrag mit einem Darlehen, oftmals bei der HSH Nordbank oder der Frankfurter Bankgesellschaft. Dieses Darlehen war endfällig ausgestaltet, was dem Kreditinstitut gleichbleibend hohe Zinsen sichert. Zur Tilgung wird monatlich in einen Investmentfonds eingezahlt. Bei Fälligkeit des Darlehens sollte das Darlehen vollständig aus dem Verwertungserlös des Investmentfonds getilgt werden und ein ordentlicher Gewinn erwirtschaftet werden.
Diese Konstruktion weist sich diverse Risiken auf, die sich zum Teil kumulativ realisiert haben: die Rentenversicherungen haben ihre Überschussanteile gekürzt, so dass die Rentenzahlungen niedriger ausfallen. Die Investmentfonds haben nicht die erhofften und eingeplanten Kurssteigerungen erfahren. Zusätzlich haben sich dann noch Währungsrisiken zu Lasten des Anlegers realisiert. Ergebnis: statt einem Zubrot im Alter gibt’s Schulden.
Jüngst schrieb das Bankhaus Ellwanger & Geiger betroffene Kunden an, die sich an einem solchen Modell zur Altersvorsorge beteiligt hatten, um sie auf Klagemöglichkeiten in den USA aufmerksam zu machen, insbesondere von Anlegern des Templeton Growth Funds.
Das Landgericht Stuttgart hat wiederholt klagenden Anlegern Schadensersatz zugesprochen.
Für Anleger kommen grundsätzlich Ansprüche gegen die jeweiligen Anlageberater und/oder Banken in Betracht, die ihnen den Erwerb der Beteiligung empfohlen haben, ohne auf die damit in Zusammenhang stehenden Risiken hinzuweisen.
Der den Anlegern in diesem Fall zustehende Schadenersatzanspruch ist auf Rückabwicklung der Beteiligung gerichtet. Der Anleger ist demnach so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie erworben. Dies bedeutet, dass dem Anleger im Erfolgsfall sämtliche geleisteten Zahlungen nebst Zinsen und Kosten zurückzuerstatten sind.
Chancenlos stehen Anleger, die sich geschädigt sehen, also nicht da. Die Anleger sind insbesondere nicht darauf beschränkt, ihre Ansprüche in den USA geltend zu machen, sondern können ihre Ansprüche auch auf heimischen Boden weiter verfolgen.
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich sieht aufgrund der drohenden Verjährung der Ansprüche zum Jahresende 2001 Handlungsbedarf für die Betroffenen.
Rechtsanwalt Bombosch weist weiter darauf hin, dass im Einzelfall Rechtsschutzversicherungen die mit einer Anspruchsdurchsetzung verbundenen Kosten übernehmen.
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch@cllb.de Web: www.cllb.de
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Datum: 02.11.2011 - 14:38 Uhr
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