(pressrelations) - Neue Pflichten für Immobilienverwalter
Am 1. November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung (TVO) in Kraft getreten. Diese beinhaltet u. a. Vorgaben zur Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen. Außerdem gilt eine verschärfte Anzeigepflicht bei einem Befall der Warmwasser-Installationen mit den gefährlichen Bakterien, die eine gefährliche Atemwegserkrankung (Legionärskrankheit) auslösen können.
Die neue TVO nimmt gewerbliche Vermieter, Immobilieneigentümer und ? Verwalter sowie Betreiber öffentlicher Einrichtungen (u. a. Kliniken, Krankenhäuser, Bäder, Altenheime, Hotels, Pensionen, Industriebetriebe, Schulen, Sportanlagen, Mehrfamilienhäuser, Fitness-Studios, Campingplätze, Handwerksbetriebe usw.) in die Pflicht. Sie müssen mindestens 1x jährlich die Wasserversorgungsanlagen von einem akkreditierten Trinkwasserlabor untersuchen lassen, sofern diese eine oder mehrere der folgenden Faktoren erfüllt:? mehr als 400 Liter Speichervolumen ? Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt in jeder Rohrleitung? Abgabe von Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit, bei der es zu einer Vernebelung kommen kann, wie z. B. beim Duschen.
Die örtlichen Gesundheitsämter überwachen ab 2012 verstärkt die Einhaltung der neuen TVO. Betreiber und Verantwortliche untersuchungspflichtiger Wasseranlagen müssen deshalb die Untersuchungsergebnisse innerhalb von 14 Tagen an das Gesundheitsamt liefern. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben drohen neben drastischen Bußgeldern auch strafrechtliche Konsequenzen.
In Baden-Württemberg besitzen rund 69 Prüflaboratorien die behördliche Anerkennung, um Untersuchungen gemäß der TVO durchzuführen. Zu diesen gehören die Hohenstein Institute im schwäbischen Bönnigheim. Der Fachbereich Hygiene und Biotechnologie bietet sowohl die Probenahme als auch die mikrobiologische Untersuchung von Trinkwasser an. Außerdem werden in Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden Schulungen und Fortbildungen über die Anforderungen der neuen TVO vorbereitet, so dass Vermieter und Verwalter mehr Rechtssicherheit erwerben können.
Herausgeber: Hohenstein Laboratories GmbH Co KG Hohenstein Textile Testing Institute GmbH Co KG Hohenstein Institut für Textilinnovation gGmbH Hohenstein Academy e.V.
Unternehmenskommunikation Forschungsmarketing Schloss Hohenstein 74357 Bönnigheim GERMANY Fon +49 (0)7143 271-723 Fax +49 (0)7143 271-721 E-Mail: presse(at)hohenstein.de Internet: www.hohenstein.de
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