Fuer den Erhalt des Verbotes von Streumunition

Fuer den Erhalt des Verbotes von Streumunition

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Fuer den Erhalt des Verbotes von Streumunition



(pressrelations) - Anlaesslich der Plenardebatte zum Verbot von Streumunition erklaert der Sprecher fuer Abruestung, Ruestungskontrolle und Nichtverbreitung der SPD-Bundestagsfraktion Michael Groschek:

In einem Antrag von SPD und Gruenen, der am Donnerstag den 10.

November 2011 im Bundestag eingebracht wurde, wird die Bundesregierung aufgefordert, in Genf gegen den Protokollentwurf VI des VN-Waffenuebereinkommen zu Streumunition ein Veto einzulegen.

Die Aechtung von Streumunition ist bereits im August 2010 mit dem Inkrafttreten des Oslo-Uebereinkommen (Convention on Cluster Munitions - CCM) erfolgt. Deutschland hat mit seiner schnellen Unterzeichnung das fruehe Inkrafttreten befoerdert.

Bundesaussenminister Guido Westerwelle nannte das Uebereinkommen "einen Meilenstein hin zu einer weltweiten Aechtung dieser unmenschlichen Waffen." Zu den insgesamt 111 Oslo-Zeichnerstaaten zaehlen 20 der 28 NATO- und 19 der 27 EU-Mitgliedstaaten. Es fehlen die EU-Mitgliedstaaten Estland, Griechenland, Lettland, Polen, Rumaenien und Slowakei und die NATO-Staaten USA und die Tuerkei. Keines der Laender Nordafrikas und des Nahen Ostens bis auf Tunesien, Libanon und Irak hat unterzeichnet. Insgesamt stagniert der Ratifizierungsprozess bei 66 Staaten.

Das Ergebnis des Oslo-Prozesses ist so schnell zustande gekommen, weil dieses Thema eigentlich beim Waffenuebereinkommen der Vereinten Nationen geklaert werden sollte. Dort stagnieren die Verhandlungen ueber das Verbot von Streumunition aber seit 2003. Es herrscht das Konsensprinzip und das Veto der grossen Besitzerstaaten hat eine Einigung verhindert. Laender mit grossen Streumunitionsbestaenden sind: USA, Russland, China, Indien, Pakistan, Brasilien, Suedkorea und Israel. Alle haben an den Verhandlungen zum Oslo-Uebereinkommen nicht teilgenommen.

Die letzte Verhandlungsrunde bei den Vereinten Nationen im Herbst diesen Jahres hat aufgezeigt, dass mit einer Einigung am 25. November die bisher erzielten Ergebnisse des Oslo-Abkommens ausgehoehlt werden koennen. Eine aehnlich peinliche Situation wie bei der damaligen Abstimmung zum Libyen-Einsatz macht Deutschland auf internationaler Buehne unglaubwuerdig.



Die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) gibt der Bundesregierung die Empfehlung, ein Protokoll des VN-Waffenabkommen, das "einen niedrigeren Verbotsumfang und zudem eine engere Definition von Streumunition als das Oslo- Uebereinkommen" hat, zu verwerfen. In diesem Fall erscheine es zweckmaessiger, das Scheitern der Verhandlungen bewusst in Kauf zu nehmen. Die Bundesregierung sollte in Genf ihre eigenen Standards nicht unterlaufen, und mit einer Ablehnung in Genf die stigmatisierende Wirkung des Oslo-Uebereinkommen fuer das 21.

Jahrhundert erhalten.

Im Gegensatz zu dem Genfer Protokollentwurf ist im Oslo-Abkommen auch Streumunition geaechtet, die nach 1980 produziert wurde und eine geringere Blindgaengerquote als ein Prozent hat. Bei den Bestaenden in der Bundeswehr ist darauf zu achten, dass diese wirklich vernichtet werden und nicht Jahre spaeter in Krisenregionen dieser Welt wieder auftauchen. Hinter diesen Auflagen soll das VN-Waffenabkommen zurueckfallen. Auch die Fristen bis wann, welche Waffen vom wem vernichtet werden muessen, sollen - im Gegensatz zum beim Oslo-Uebereinkommen - verlaengert werden.


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Datum: 11.11.2011 - 15:30 Uhr
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