Ministerin Löhrmann: 'Wir passen die Erlasslage den kommunalen Bedürfnissen an'

Ministerin Löhrmann: 'Wir passen die Erlasslage den kommunalen Bedürfnissen an'

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Ministerin Löhrmann: "Wir passen die Erlasslage den kommunalen Bedürfnissen an"



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Vorgezogenes Anmeldeverfahren für die Sekundarstufe I

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:

Mehr Spielraum für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen: Für die Sekundarstufe I ist ab sofort wieder ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für einzelne Schulformen möglich. Wenn an Schulen mehr Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern zu erwarten sind, als Plätze zur Verfügung stehen, können die Anmeldeverfahren an diesen Schulen vorgezogen werden. Schulministerin Sylvia Löhrmann: "Bei Schulen, die besonders nachgefragt werden, gibt es häufig einen regelrechten Wettlauf um einen Platz. Schülerinnen und Schüler, die an diesen Schulen aus Kapazitätsgründen abgelehnt werden, geraten bei der Suche nach einer anderen Schule unnötig in Zeitdruck. Durch die Änderung nehmen wir ihnen diesen Druck. Wir passen die Erlasslage den Bedürfnissen vor Ort an, indem wir das Anmeldeverfahren ? wo gewünscht und erforderlich ? entzerren.

" Flächendeckend haben sich in Nordrhein-Westfalen in der Vergangenheit immer wieder sehr viele Kommunen die Möglichkeit gewünscht, vorgezogene Anmeldeverfahren durchführen zu können. Vor allem an den Gesamtschulen gibt es häufig mehr Anmeldungen als Plätze. "Wenn ein Ansturm absehbar ist, wollen die Kommunen auch frühzeitig handlungsfähig sein. Dieser Wunsch nach mehr Handlungsspielraum für die Steuerung der Anmeldeverfahren ist nachvollziehbar. Mit der Neuregelung kommen wir diesem Bedürfnis der Kommunen entgegen", erklärte Schulministerin Sylvia Löhrmann heute in Düsseldorf.

Die Änderung wird in der Ausgabe November 2011 des Amtsblatts des Ministeriums für Schule und Weiterbildung "Schule NRW" veröffentlicht.


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Datum: 11.11.2011 - 17:45 Uhr
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