OFL AnlagenLeasing AG – Four Gates AG

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KAP Rechtsanwälte | Thema: OFL AnlagenLeasing AG – Four Gates AGKAP Rechtsanwälte | Thema: OFL AnlagenLeasing AG – Four Gates AG

(firmenpresse) - München, den 15.11.2011 – Die OFL AnlagenLeasing AG (jetzige Four Gates AG) mit Sitz in Bautzen bzw. Dortmund hat insbesondere in den Jahren 2001 bis 2005 eine Reihe von Beteiligungsformen ihrer Gesellschaft vertreiben lassen.

Gegenstand der OFL AnlagenLeasing AG (Four Gates AG), die durch Verschmelzung der OFL Leasing GmbH, der OFL Projekt GmbH und der OFL Vertriebs GmbH, entstanden ist, sind laut Prospekt Leasing und Factoring Geschäfte aller Art, insbesondere hinsichtlich Mobilien und Immobilien, die Vermittlung von Leasingverträgen an anderen Leasingunternehmen und der Erwerb bzw. die Verwaltung und Verwertung von Immobilien.

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, Partnerin der Anlegerschutzkanzlei KAP Rechtsanwälte, erläutert die Vorgehensweise, wie folgt: “Um den Gegenstand dieses Unternehmens zu erfüllen, hat die Gesellschaft zunächst weiteres Kapital durch atypisch und typisch stille Gesellschaftsverträge aufgenommen. Darüber hinaus wurden Aktien als auch Genussscheine initiiert, die genau wie die aytpisch stillen Gesellschaftsverträge unter anderem an Klein- und Privatanlegern vermittelt wurden.”

Alles in allem handelt es sich bei diesen Beteiligungen für Privatanleger, um Kapitalanlagen, die ein erhöhtes Risiko aufweisen. Bei allen Beteiligungsformen, wie Genussscheine, Aktien oder atypisch stillen, handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen, die bereits aus der Sache selbst ein erhöhtes Risiko aufweisen. Besonders deutlich wird dies gerade Anlegern, die Aktien erworben haben. Aktien der OFL AnlagenLeasing AG wurden laut Zeichnungsschein und Prospekt zu einem Ausgabekurs von Euro 4,60 ausgegeben. Der tatsächliche Wert liegt im November 2011 noch bei gerade einmal ca. Euro 0,23 an der Börse Hamburg, ein Verlust von ca. 95%.

“Diese Risiken, die insbesondere mit einem Totalverlust im Falle des Konkurs des Unternehmens enden können, sind in den uns vorliegenden Fällen bei Verkauf nicht erläutert worden”, führt Rechtsanwalt Thorsten Krause, ebenfalls Partner der KAP Rechtsanwälte, weiter aus. “Dort hatte man den Anlegern als denkbares Maximalrisiko dargestellt, dass der Standardgewinnprozentsatz, der eigentlich als absolut gesichert anzusehen sei, nicht ganz erreicht werden könnte. Dies sei aber unwahrscheinlich, einen Gewinn gebe es immer. Sonstige Risiken und Probleme seien praktisch nicht gegeben. Dies ist ein glatter Widerspruch zu den tatsächlichen Risiken”.



Hinzu kommen Befürchtungen der Anleger, dass die Four Gates zahlungsunfähig werden könnte und ihren Pflichten insbesondere aus den Genussrechten nicht mehr nachkommen kann. Im Falle der Pleite hätte sich dann der Totalverlust realisiert.

Da die Beteiligungen an der OFL AG (jetzige Four Gates AG) auch in den Jahren bis 2001 gezeichnet wurden, empfehlen die KAP Rechtsanwälte in München den Rat eines hierauf spezialisierten Rechtsanwaltes zu suchen. Schadensersatzansprüche aus Zeichnungen und Beratungen, die im Jahr 2001 stattgefunden haben, verjähren zum Ende des Jahres 2011.
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Datum: 15.11.2011 - 11:47 Uhr
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