Apollo Medienfonds – Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche droht zum Jahresende
„Laut Mitteilung des BSZ e.V. konnte ein geschädigter Anleger in Sachen Apollo Media Dritte Filmproduktion KG Schadensersatz von seiner beratenden Sparkasse verlangen, weil diese ihn auf die von der Bank weiters generierten Rückvergütungen nicht hingewiesen hatte“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., deren Verein zudem mehrere geschädigte Anleger der Ersten bzw. Dritten Filmproduktion KG der Apollo Media betreut.
Nach der Rückvergütungsrechtsprechung des BGH ist ein beratendes Kreditinstitut verpflichtet, den Anleger darauf hinzuweisen, dass die Bank aus dem vom Anleger gezahlten Agio Provisionen hinter dem Rücken des Anlegers generiert, diese Zahlungen an das individuell beratende Kreditinstitut in den meisten Fällen nicht im Emissionsprospekt festgehalten sind, weshalb der agierende Berater der vertreibenden Bank verpflichtet gewesen wäre, seinen Kunden auf die weiters geflossenen Rückvergütungen hinzuweisen.
„Eine Aufklärung ist jedoch in den seltensten Fällen erfolgt, noch weit bis ins Jahr 2007 die agierenden Bankberater ihre Kunden nicht auf die weiters von der Bank generierten Rückvergütungen haben hinweisen lassen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter, welche auch auf die aktuelle Verjährungsproblematik bei Zeichnung einer Beteiligung vor dem 01.01.2002 hinweist.
„Sowohl Beteiligungen am Apollo Medienfonds Erste Filmproduktion als auch Dritte Filmproduktion KG wurden zeitlich vor dem 01.01.2002 vertrieben, demzufolge zum Jahresende die absolute Verjährung droht. Diese drohende Verjährung kann nur durch verjährungshemmende Maßnahmen gehemmt werden.
Hierzu kann der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. interessierten Anlegern gerne Informationen unter info@schutzverein.org zuteil lassen.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
E-Mail: info(at)schutzverein.org
www.schutzverein.org
Datum: 16.11.2011 - 17:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 521584
Anzahl Zeichen: 2139
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina Wittmann
Stadt:
Passau
Telefon: 0851-9884011
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 16.11.2011
Diese Pressemitteilung wurde bisher 382 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Apollo Medienfonds – Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche droht zum Jahresende "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Dass viele, mitunter als Altersvorsorgeoption empfohlene Schiffsfondsbeteiligungen kurz vor dem Kollaps stehen, ist bekannt. Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weist aktuell auf einen Beschluss des 5. Zivilsenats des OLG München hin, wonach nach dortiger Rechtsauffassung ein Anlege
Accessio AG – Hoffnung für geschädigte Anleger durch eine Entscheidung des OLG München ...
Der 5. Zivilsenat des OLG München hat per Endurteil vom 10.07.2012 die DAB Bank AG zu Schadensersatz verurteilt, weil nach dortiger Auffassung der DAB Bank AG das Fehlverhalten unter dem Gesichtspunkt des institutionalisierten Zusammenwirkens zuzurechnen sei. Dies berichtet der Schutzverein für
FHH Fonds Nr. 17 "MS Aquitania" GmbH & Co. Container KG - Anleger sollen wieder zahlen ...
Die Schiffsfondsgesellschaft mit der Bezeichnung „FHH Fonds Nr. 17 „MS Aquitania“ GmbH & Co. Containerschiff KG“ verlangt von ihren Anlegern zur Umsetzung eines Sanierungskonzepts wieder Kapital. So sollen die Anleger dem Fonds 15% ihres Anlagebetrages als Sanierungskapital zur Verfü
Weitere Mitteilungen von Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Debi Select - CLLB Rechtsanwälte reichen weitere Klage gegen die Debi Select fonds GbR ein ...
München, 16.11.2011 Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat am heutigen Mittwoch, den 16.11.2011 eine weitere Klage gegen die Debi Select Fonds GbR in Landshut eingereicht. Hintergrund der Klage ist die nach wie vor ausstehende Abrechnung und Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens. Nach
GFE Nürnberg: ilex setzte erneut Ansprüche vor dem OLG Bamberg durch ...
Rechtsanwalt Dr. Schulte am Hülse, der diese weitere Entscheidung des Oberlandesgerichtes Bamberg erwirkt hatte, kommentierte diese wie folgt: „Wir freuen uns für unseren Mandanten über diesen Prozesserfolg. Für den Käufer ist dies der erste Schritt, um zu versuchen, den entstandenen Schaden
Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I – Schadenersatz für Anleger des Lebensversicherungsfonds ...
Wir vertreten zahlreiche Mandanten, die sich in den Jahren 2004/2005 an dem Lebensversicherungsfonds Lloyd Fonds Britische Kapital Leben I (LF 49) beteiligt haben. Insgesamt investierte der Fonds rund 39 Mio. €, davon 24,7 Mio. € Anlegergelder. Die wirtschaftlichen Ergebnisse des Fonds bleiben w
Health Claims Verordnung: Rechtsschutz gegen Entscheidungen der EU-Kommission ...
Einigkeit besteht darüber, dass gegen das einzelne Unternehmen ergangene Kommissionsentscheidungen per Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gericht erste Instanz vorgegangen werden kann. Gegen die vorausgegangenen Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit steht der Recht




