Mehrfachbeschäftigung
ID: 52218
Bei Nebenjobs mit offenen Karten spielen
Arbeitnehmer sollten nicht allzu leichtfertig Nebenjobs annehmen. Zwar bieten Mini-, Midi- oder Saisonjobs zusätzliche Einnahmen, doch beurteilen Fiskus und Co. in der Regel auch die Summe aller Gehaltszahlungen. Je nach Kombination einzelner Beschäftigungsarten lauern einige Fallstricke für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. „Ein Nebenjob kann für beide Seiten leicht ungeahnte Kosten nach sich ziehen“, mahnt Steuerberater Reiner Eulen von der DHPG Bornheim. Sein Tipp: „Wenn die Beteiligten Gestaltungsoptionen gründlich prüfen, lassen sich viele Unwägsamkeiten vermeiden.“
Für vorschnelle Nebenjobber kann das Ungemach gleich von mehreren Seiten drohen: Fiskus, Versicherungsträger, Behörden oder gar der eigene Chef. Viele Unternehmen schränken per Arbeitsvertrag eine Nebenbeschäftigung ihrer Mitarbeiter weitgehend ein. Sie schützen sich damit nicht nur vor Nebenjobs bei der Konkurrenz, sondern auch vor erheblichen Nachzahlungen. Mitarbeiter sind deshalb gut beraten, grundsätzlich in Sachen Nebenjob mit offenen Karten zu spielen. Wer dann beim Kellnern mal seinen Chef zu Gast hat, kann ihn auch ohne schlechtes Gewissen bewirten.
Stolpersteine bei Nebenjobs vermeiden
Für Arbeitnehmer, die eine Nebentätigkeit suchen, stecken die Tücken oftmals im Detail. Schnell kommen sich Regelungen verschiedener Arbeitsverträge in die Quere. Es drohen arbeitsrechtliche Konflikte oder unangenehme Nachzahlungen für Steuer und Sozialversicherung. Die DHPG-Berater wissen, worauf man im Vorfeld achten sollte:
1. Art der Tätigkeit: Wer nebenberuflich ohne vorherige Rücksprache jobben oder Nachtschichten einlegen will, riskiert Ärger mit dem Chef. Es empfiehlt sich, den Hauptvertrag genau zu prüfen und sich den Nebenjob vorab schriftlich genehmigen zu lassen.
2. Höhe des Zusatzgehaltes: Wird bei mehreren Minijobs die 400 Euro-Grenze überschritten, werden Steuern und mehr Sozialabgaben fällig. Es ist zu prüfen, ob sich ein weiterer Minijob überhaupt rechnet.
3. Zahl der Arbeitstage: Nebentätigkeiten an bis zu 60 Tagen jährlich gelten als Saisonarbeit und bleiben unter Umständen sozialversicherungsfrei. Eine genaue Vertragsgestaltung und Anwesenheitsdokumentation eröffnet Möglichkeiten und schützt vor Überraschungen.
4. Summe der Wochenstunden: Mehr als 48 Stunden in der Woche beschwören Konflikte mit dem Arbeitszeitgesetz herauf. Wer länger arbeiten will, sollte sicherstellen, dass berufsspezifische oder tarifrechtliche Regelungen eine Ausnahme zulassen.
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Datum: 25.06.2008 - 17:02 Uhr
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Freigabedatum: 25.06.2008
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