Lloyd Britische Kapital Leben III (LF 66) - Gute Chancen für Rückabwicklung der Fondsbeteiligung
Anleger des Fonds Lloyd Britische Kapital Leben III GmbH & Co. KG haben nach unserer Einschätzung gute Chancen, ihre fehlgeschlagene Fondsbeteiligung im Wege des Schadenersatzes rückabzuwickeln. Diese beschriebenen Beratungsfehler begründen Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken. Die Anleger erhalten auf diesem Weg ihr investiertes Kapital zurück.
Fachanwalt Mathias Nittel(firmenpresse) - Wir sind von Anlegern des im Jahr 2006 über verschiedene Banken vertriebenen Lebensversicherungsfonds Lloyd Britische Kapital Leben III GmbH & Co. KG mit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen beauftragt worden.
Zahlreiche Ansatzpunkte für Falschberatung
Unsere Mandanten wurden in den Beratungsgesprächen auf die mit der Investition in den Fonds verbundenen Risiken nicht hingewiesen. Hierbei sind insbesondere zu nennen:
· Bei der Lloyd Britische Kapital Leben III GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Gesellschaft österreichischen Rechts, auf die österreichisches Recht Anwendung findet.
· Auf das Risiko des Wiederauflebens der Haftung nach § 172 Ö-HGB wurde nicht hingewiesen.
· Auf das Risiko, dass die Wertentwicklung der Policen von den Aktienmärkten abhängt und dass es keine garantierten Verzinsungen wie bei deutschen Lebensversicherungen gibt, wurde nicht hingewiesen. Dementsprechend wurde auch nicht darauf hingewiesen, dass die die hohen Renditen britischer Lebensversicherungen in der Vergangenheit prägenden Bonuszahlungen bei Ablauf der Versicherungsverträge infolge negativer Entwicklungen auf den Aktienmärkten wegfallen können, so dass die prognostizierten Renditen des Fonds Lloyd Britische Kapital Leben III GmbH & Co. KG gegebenenfalls nicht erzielt werden können.
· Unsere Mandanten wurden nicht darauf hingewiesen, dass bei dem Fonds Lloyd Britische Kapital Leben III GmbH & Co. KG grundsätzlich ein Totalverlust eintreten kann. Aus diesem Grund war der Fonds auch als Altersvorsorge nicht geeignet.
· Darauf, wie die Mittel des Fonds Lloyd Britische Kapital Leben III GmbH & Co. KG verwendet werden und welcher Anteil des Anlegerkapitals werthaltig in die Investition in Versicherungspolicen fließt und welcher für so genannte „weiche Kosten“ verbraucht wird, erfolgte nicht.
· Unsere Mandanten wurde nicht darüber informiert, dass der Fonds Lloyd Britische Kapital Leben III GmbH & Co. KG auch Kredite aufnimmt und welche Risiken mit dieser Kreditaufnahme für den Fonds verbunden sind.
· Auf die langfristige Bindung ihres Kapitals und die fehlende Fungibilität derartiger Beteiligungen, beides Umstände, die den Anlagezielen unserer Mandanten widersprachen, wurde nicht hingewiesen.
Keine Aufklärung über Kickbacks
Darüber hinaus haben die im Vertrieb eingebundenen Banken so genannte Rückvergütungen erhalten. Bei diesen auch als „kickbacks“ bezeichneten Zahlungen handelt es sich um den Ausgabeaufschlag und Vergütungen für die Vermittlung von Anlegerkapital, die hinter dem Rücken der Kunden an die beratenden Banken flossen. Hierüber hätten die Kunden nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen des Beratungsgesprächs aufgeklärt werden müssen.
Gute Chancen für Rückabwicklung der Fondsbeteiligung
Anleger des Fonds Lloyd Britische Kapital Leben III GmbH & Co. KG haben nach unserer Einschätzung gute Chancen, ihre fehlgeschlagene Fondsbeteiligung im Wege des Schadenersatzes rückabzuwickeln. Diese beschriebenen Beratungsfehler begründen Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken. Die Anleger erhalten auf diesem Weg ihr investiertes Kapital zurück.
Haben auch Sie sich an dem Fonds Lloyd Britische Kapital Leben III GmbH & Co. KG beteiligt und wurden von Ihrem Berater über die Kickback-Zahlungen und Risiken der Beteiligung nicht informiert, setzen wir gerne Ihre Schadenersatzansprüche durch.
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!
Ihre Ansprechpartner:
Mathias Nittel
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Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.Anlegerschutzmagazin.de.
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Datum: 17.11.2011 - 17:14 Uhr
Sprache: Deutsch
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Meldungsart: Finanzinformation
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Freigabedatum: 17.11.2011
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