Keine Grabsteine aus Kinderarbeit

Keine Grabsteine aus Kinderarbeit

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Keine Grabsteine aus Kinderarbeit



(pressrelations) - Anlaesslich des Weltkindertags am 20. November erklaert der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Straesser:

Wer moechte schon seine letzte Ruhestaette unter einem Grabstein haben, der von ausgebeuteten Kindern hergestellt wurde? Sicher niemand. Dennoch kommen die meisten Grabsteine, die in Deutschland angeboten werden, aus indischen Steinbruechen, in denen Kinder unter haertesten und gefaehrlichen Bedingungen arbeiten. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstuetzt alle Massnahmen, mit denen ausbeuterische Kinderarbeit verhindert werden kann. Deshalb begruesst sie die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichts vom 17. Oktober, die die Stadt Nuernberg berechtigt, auf staedtischen Friedhoefen nur noch solche Grabsteine zu erlauben, die nachweislich nicht in ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden. Genau gegen diese Einschraenkung in der Friedhofssatzung hatte sich ein Steinmetz gerichtlich gewehrt und zunaechst recht bekommen.

Staat und Kommunen sind wichtige Auftraggeber, die mit gutem Beispiel vorangehen sollten. Seit der Novellierung des Vergaberechts und aufgrund von EU-Richtlinien koennen bei Auftraegen auch soziale Aspekte beruecksichtigt werden. Auch sind die ILO-Kernarbeitsnormen zum Verbot der Kinder- und Zwangsarbeit Bestandteil der deutschen Rechtsordnung.

Unternehmen muessen sich daher daran halten. Undurchsichtige Zulieferketten, globaler Wettbewerbsdruck und die oft schwierige Zertifizierung von Produkten fuehren jedoch dazu, dass weltweit noch immer 200 Millionen Kinder unter haeufig sklavenaehnlichen Bedingungen fuer den Exportmarkt arbeiten. Dies muss sich aendern.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich daher gegenueber Wirtschaft und Handel fuer eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht ein, wie sie vom zustaendigen UN-Sonderberichterstatter John Ruggie in seinen Guiding Principles gefordert wird. Diese Sorgfaltspflicht muss sich auch auf auslaendische Tochter- und Zulieferbetriebe im Ausland beziehen. Oeffentliche Auftraggeber sollten ihr wirtschaftliches Potential nutzen und routinemaessig einen Nachweis ueber die Herkunft der Materialien und die Produktionsbedingungen verlangen. Eine Standardklausel in den Ausschreibungen, die ILO-Kernarbeitsnormen einzuhalten, reicht nicht aus. Das Bayerische Verfassungsgericht hat all jenen in der oeffentlichen Verwaltung den Ruecken gestaerkt, die konsequent gegen ausbeuterische Kinderarbeit und Sklaverei eintreten.




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Datum: 18.11.2011 - 12:45 Uhr
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