Steuerbetrug an unseren deutschen Nachbarn

Steuerbetrug an unseren deutschen Nachbarn

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Vorige Woche berichteten wir über die seit 2002 bekannte Nichtigkeit des deutschen Umsatzsteuergesetzes. Hier die möglichen Folgen.



(firmenpresse) - Mit der Nichtigkeit des deutschen Umsatzsteuergesetzes erhebt sich die Frage, "Wer ist davon betroffen und welche Bereiche betrifft das?"

Allgemein betrifft es alle Deutschen, der wichtigste Punkt dabei ist nämlich, dass die Mehrwertsteuer, die bei jedem Warenkauf in Deutschland mit 19 % zu Buche schlägt, wird staatlicherseits zu Unrecht erhoben, da mit der Nichtigkeit des Umsatzsteuergesetzes keine rechtliche Grundlage für die Erhebung existiert.

Demzufolge kann jeder Deutsche die gezahlte Mehrwertsteuer zurückverlangen.

Das wäre rein rechtlich möglich.

Ebenso sind durch die Nichtigkeit des Umsatzsteuergesetzes seit 2002 undder damit fehlenden rechtlichen Grundlage alle Umsatzsteuerbescheide oder gleichwertige und zugehörige Verwaltungsakte nichtig.

Somit bleibt festzustellen, dass sich das MInisterium des Herrn Steinbrück auf rechtlich nichtigem elände bewegt soweit es die Umsatzsteuer und zugehörige Steuerarten betrifft.

Aber und das ist hier die wichtigste Frage, wie hoch ist der Umsatzsteueranteil an den Einnahmen der Bundesrepublik Deutschland.

Deutschland wäre pleite!!!

Andererseits ist dieser Faux Pas als staatlich sanktionierter Betrug an der eigenen Bevölkerung zu werten, da dieser Umstand der Nichtigkeit des Umsatzsteuergesetzes seit 2002 der deutschen Regierung sehr wohl bekannt ist, wie diverse Anfragen eines deutschen Vereins zur Wahrung der Menschenrechte gegen staatliche Willkür beweist.

Einzusehen auf www.curare-ev.org

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Datum: 27.06.2008 - 12:00 Uhr
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