Kreislaufwirtschaftsgesetz: Rosinenpickerei zugunsten der privaten Wirtschaft
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Kreislaufwirtschaftsgesetz: Rosinenpickerei zugunsten der privaten Wirtschaft
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Damit folgte die Mehrheit der Bundeslaender der Ansicht von SPD-Bundestagsfraktion, Verdi, Umweltverbaenden, zahlreichen Kommunen und oeffentlich-rechtlichen Entsorgern, dass das Gesetz in seiner vorliegenden Version weiterhin die kommunale Zustaendigkeit gefaehrde. Trotz geringer Verbesserungen in letzter Minute wird ueber die Zulassung gewerblicher Sammlungen weiterhin Rosinenpickerei zugunsten der privaten Wirtschaft ermoeglicht.
Auch umweltpolitisch bleibt der Entwurf weit hinter den Moeglichkeiten zurueck. Im nun anstehenden Vermittlungsverfahren muss sichergestellt werden, dass die kommunale Zustaendigkeit fuer die Hausmuellentsorgung erhalten bleibt. Dazu muss die sogenannte Gleichwertigkeitsklausel entfallen und die Definition der gewerblichen Sammlung dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts angepasst werden. Nur so ist eine ressourcenschonende Abfallwirtschaft mit fairen Preisen und gutem Service fuer die Buerger und fairen Loehnen und Arbeitsbedingungen fuer die Arbeitnehmer moeglich.
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Datum: 25.11.2011 - 15:45 Uhr
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