Kreislaufwirtschaftsgesetz im Bundesrat gestoppt
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Kreislaufwirtschaftsgesetz im Bundesrat gestoppt
Die SPD-Bundestagsfraktion begruesst ausdruecklich, dass Plaene der schwarz-gelben Regierungskoalition, durch eine Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die private Wirtschaft zu Lasten der Kommunen zu beguenstigen, im Bundesrat vorerst gescheitert sind. Gemeinsam mit den SPD-regierten Laendern hatten wir uns in den vergangenen Monaten immer wieder gegen wesentliche Punkte des Gesetzes ausgesprochen.
Insbesondere ist es nicht hinnehmbar, dass das Prinzip der oeffentlichen Daseinsvorsorge durch eine vordergruendige Liberalisierung des Abfallrechts durchbrochen wird. Der Blick auf den demografischen Wandel und unsere Verantwortung fuer eine bezahlbare, gesicherte und oekologische Abfallpolitik machen es notwendig, dass die Zustaendigkeit der Kommunen fuer die Entsorgung von Abfaellen aus privaten Haushalten und von sonstigen geringen Abfaellen erhalten bleibt.
"Rosinenpickerei" war fuer Staedte, Gemeinden und Kreise nie ein Zukunftskonzept. Sie in der Garantenstellung fuer eine nachhaltige Abfallentsorgung zu belassen, gewerblichen Sammlern jedoch - ohne gleichwertige Verpflichtungen - vielfaeltige Moeglichkeiten einer selektierten Abfallnutzung ueber sogenannte gewerbliche Sammlungen zu eroeffnen, entspricht nicht den Zielen der SPD-Bundestagsfraktion.
Es gilt nun, im Vermittlungsausschuss die im Zusammenhang mit den festgelegten Abfallueberlassungspflichten erkannten negativen Auswirkungen auf die oeffentlich-rechtlichen Entsorgungstraeger zu mindern und die Wirtschaftsfreundlichkeit der Bundesregierung in richtige Bahnen zu lenken.
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Datum: 25.11.2011 - 15:45 Uhr
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