Berlin. FDP- Bundesschatzmeister PATRICK DÖRING erklärt zum heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu den Möllemann-Spenden der Jahre 1996 bis 2002:
"Das Urteil ist für die FDP enttäuschend. Nach wie vor müssen wir bemängeln, dass die eigenen Aufklärungsbemühungen von Landesverband und Bundespartei, insbesondere des Jahres 2002, wie auch die dadurch hergestellte Transparenz nicht ausreichend gewürdigt wurden.
Das Gericht hat die Revision zugelassen, weil die zu entscheidenden Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sind. Das sehen wir genau so und werden deshalb dem Landesverband Nordrhein-Westfalen empfehlen, diesen Weg zu gehen. In welchem Umfang das geschieht, werden wir in den Gremien der Partei nach Vorliegen der Urteilsbegründung erörtern."
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