Der Wolf im Jagdrecht - NABU zieht gegen Sachsen vor das Verfassungsgericht
ID: 529624
Der Wolf im Jagdrecht - NABU zieht gegen Sachsen vor das Verfassungsgericht
Dresden/Berlin ? Mit Skepsis verfolgt der NABU die gegenwärtige Novellierung des sächsischen Jagdrechtes. Erstmalig seit seiner Rückkehr nach Deutschland vor zehn Jahren soll dort der Wolf wieder in die Liste der jagdbaren Arten aufgenommen werden. Dieser Alleingang des Freistaats ist nach Einschätzung des NABU fachlich widersinnig und rechtlich äußerst bedenklich. Der Naturschutzverband hat daher eine verfassungsrechtliche Prüfung in Auftrag gegeben.
"Der Bund allein hat die Kompetenz zur vollständigen und umfassenden Regelung der Naturschutzgesetze. Den Bundesländern wurde zwar das Recht eingeräumt individuelle, vom Bundesrecht abweichende Regelungen zu schaffen. Von dieser Abweichungsgesetzgebung wurde der Artenschutz jedoch ausdrücklich ausgenommen", sagt NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Damit den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen verstieße Sachsen daher eklatant gegen die Spielregeln des Miteinanders in Deutschland. "Sollte die Novelle umgesetzt werden, sehen wir aus verfassungsrechtlicher Sicht große Probleme für Verwaltung, Jägerschaft und Naturschutz. Daher gehen wir, wenn nötig, bis vor das Verfassungsgericht, um diesen Irrweg zu stoppen", so der NABU-Präsident anlässlich der anhaltenden Proteste der Bürger in Sachsen gegen den Wolf im Jagdrecht und dem jüngsten Vorstoß der Jägerschaft in Brandenburg auch dort den Wolf dem Jagdgesetz zu überlassen.
Seit 2009 hat Sachsen einen mit allen Interessengruppen abgestimmten Managementplan, der verlässlich alle möglichen Umstände regelt, die sich aus der Anwesenheit des Wolfes in der Landschaft ergeben. Maßnahmen sowohl zum Schutz der Schafhaltung bis hin zu der Frage der Entnahme so genannter "auffälliger Wölfe" sind darin beschrieben. Getragen werden die Regelungen von der Naturschutzgesetzgebung. Damit liegt keine Gesetzeslücke vor, die durch die anvisierte Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz geschlossen werden müsste. "Sollte es Probleme mit dem Wolf geben, wird das dort geregelt, wo die Jägerschaft längst vertreten ist: im sächsischen Wolfsmanagement. Eine rechtliche Änderung ist daher nicht nur überflüssig, sondern löst auch keine praktischen Probleme", betont Tschimpke.
Für Rückfragen:
Markus Bathen, NABU-Wolfsexperte, Mobil: 0172-6453537
Hintergrund:
Laut Grundgesetz ist alleine der Bund für das Artenschutzrecht gesetzgebend. Der Übertrag von bundesweit einheitlich, durch das Naturschutzrecht geschützte Arten in das Landesjagdrecht ist daher verfassungswidrig. Die Verfassung würde Veränderungen nur dann erlauben, wenn alle Inhalte des Artenschutzes dort abgebildet würden, ein Zustand von dem das deutsche Jagdrecht jedoch noch weit entfernt ist. Problematisch würde ein Übertrag zudem auch für die Jagdbehörden: das auf der verfassungswidrigen Vorschrift beruhende Verwaltungshandeln ? etwa der Erlass einer Ausnahmegenehmigung zum Abschuss verhaltensauffälliger oder schwerverletzter Tiere, oder die Erlaubnis zum Wolfsmonitoring durch die Jagdbehörde, ist dann automatisch rechtswidrig, selbst wenn sie fachlich notwendig sind. Für Jagdpächter und Naturschutz würde jede Beteiligung am Wolfsmanagement zum Balanceakt, der schnell im Gefängnis enden kann.
Im Internet zu finden unter www.NABU.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 29.11.2011 - 12:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 529624
Anzahl Zeichen: 3588
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 290 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Der Wolf im Jagdrecht - NABU zieht gegen Sachsen vor das Verfassungsgericht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
NABU - Naturschutzbund Deutschland (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Miller: Forderung nach Abschaffung des Verbandsklagerechts ist billiges Mittel Berlin - Der NABU beurteilt die Forderung von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer, das Verbandsklagerecht einzuschränken oder gar abzuschaffen, als billiges Mittel, um von seiner desaströsen Amtszeit abzulenken.
Weiße Riesen mit schwarzer Weste - NABU startet Fotowettbewerb zur Luftverschmutzung durch Kreuzfahrtschiffe ...
Berlin - Schwarze Rauchsäulen aus den Schloten von Kreuzfahrtschiffen - Wer dies in diesem Sommer beobachtet, sollte am besten gleich zur Kamera greifen. Denn der NABU ruft dazu auf, die enorme Abgasbelastung durch Kreuzfahrtschiffe zu dokumentieren. "Noch immer pustet jedes vermeintliche Tr
Artenschutz/International: Erster Schneeleopard tappt in NABU-Fotofalle im kirgisischen Tien Shan Tennhardt ...
aaten müssen sich auf globalen Schutzplan verständigen Berlin/Bischkek - Ein stattlicher Schneeleopard ist in eine der 18 Fotofallen getappt, die der NABU erst vor wenigen Wochen im kirgisischen Tien Shan installiert hat. Das bis zu 7439 Meter hohe im Norden des Landes gelegene Hochgebirge ist
Weitere Mitteilungen von NABU - Naturschutzbund Deutschland
Kinder- und jugendfreundliches Petitionsportal voranbringen ...
slich eines Workshops zum kinderfreundlichen Petitionsportal erklaeren der Sprecher der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Hagemann und Mitglied im Petitionsausschuss Stefan Schwartze: Das Deutsche Kinderhilfswerk hat sich mit dem Anliegen an die Arbeitsgruppe Petitionen de
Mindestlohnregelungen sind keine Jobkiller ...
Auswirkungen auf Löhne und Wettbewerb eher positiv Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine wissenschaftliche Evaluierung bestehender Regelungen zu allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen in acht Branchen vorgelegt. Die breit angelegte Untersuchung geht auf eine Vereinbarung der chr
Großes Engagement, großes Risiko: Auch Ehrenamtliche haften ...
Wiesbaden, 29. November 2011. Ein Dankeschön für die vielen fleißigen Helfer in Sportvereinen, Kirchengemeinden und Bürgerinitiativen: Am 5. Dezember ist Internationaler Tag des Ehrenamtes. Rund 23 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich in ihrer Freizeit für andere. Doch nicht immer
Soldan Institut: Spezialisierung lohnt sich - Fachanwälte berichten von zahlreichen positiven Effekten ...
Köln, den 29.11.2011 - Rechtsanwälte stellen nach Erwerb eines Fachanwaltstitels zahlreiche positive Auswirkungen auf ihre anwaltliche Berufstätigkeit fest - allem voran eine Umsatzsteigerung von durchschnittlich 43%. Dies hat eine Studie unter Beteiligung von 2.600 Fachanwälten ergeben, über d




