Risiko: Vereinsgründung: Vereinsrecht für Vorstände und Aufsichtsorgane – Fachseminar der Berliner Wirtschaftsgespräche e. V. in Berlin
Berlin, 1. Dezember 2011: Welche rechtlichen Grundlagen im Vereinsalltag von Vorständen und Aufsichtsorganen zu beachten sind und wie Fallstricke umgangen werden können, erfahren Teilnehmer im Seminar der Berliner Wirtschaftsgespräche e.V. „Vereinsrecht für Vorstände und Aufsichtsorgane“. Geleitet wird das Seminar von den Rechtsanwälten Katrin Witte, Dr. Marc-André Rousseau, Dr. Karl-Dieter Müller und Dr. Axel Schilder. Es findet am 25. Januar 2012 ab 10:00 in den Räumen der BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Berlin statt.
Die Rechtsanwälte Katrin Witte, Dr. Marc-André Rousseau, Dr. Karl-Dieter Müller und Dr. Axel Schilder, BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin, erläutern die wesentlichen Grundlagen von der Gründung bis zur Auflösung eines Vereins. Darüber hinaus erklären sie vereinstypische Strukturen und Vereinsgremien sowie deren Verantwortung. Auch die Finanzierung von (gemeinnützlichen) Vereinen muss klar gegliedert werden, um möglichen rechtlichen Fallstricken aus dem Weg zu gehen. Gemeinnützigkeit und Sponsoring spielen dabei eine wesentliche Rolle. Die Themen Buchführung des Vereins sowie aktuelle Entwicklungen im Vereinsrecht werden ebenfalls beleuchtet.
Interessierte können sich unter dem folgenden Link zur Veranstaltung anmelden: http://www.bwg-ev.net/events/info/ws6um-vereinsrecht-fuer-vorstaende-und-aufsichtsorgane
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Datum: 01.12.2011 - 09:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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