Flächendeckende Breitbandversorgung nur mit gesetzlichen Vorgaben möglich

Flächendeckende Breitbandversorgung nur mit gesetzlichen Vorgaben möglich

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Flächendeckende Breitbandversorgung nur mit gesetzlichen Vorgaben möglich



(pressrelations) - "Die Merkels und Röslers versuchen sich in der Quadratur des Kreises, wenn sie einerseits auf freiwillige Investitionen ins Breitbandnetz setzen und anderseits eine baldige flächendeckende Versorgung mit 50-Megabit-Anschlüssen anstreben. Mit diesem blinden Marktvertrauen hat die Bundesregierung ja noch nicht mal die Grundversorgung mit einem Megabit zustande gebracht", so Johanna Voß zum heutigen IT-Gipfel in München. Die Abgeordnete weiter:

"Auch nach optimaler Ausnutzung aller Synergieeffekte beim Kabelverlegen wird die Erschließung einiger Gegenden unrentabel bleiben. Die Telekommunikationsunternehmen werden auch weiter keinen Anreiz haben auszubauen. Doch die Regierungskoalition scheut klare Vorgaben wie die Aufnahme von Breitband- Internetanschlüssen in den gesetzlichen Universaldienstkatalog. Diese Maßnahme würde dafür sorgen, dass ein Teil der in den Ballungszentren erzielten Gewinne in den Netzausbau im ländlichen Raum fließt.

DIE LINKE fordert den gesetzlichen Anspruch auf schnelles Internet. Angefangen von sechs Megabit pro Sekunde Übertragungsgeschwindigkeit muss dann die zu gewährleistende Bandbreite regelmäßig angepasst werden."


F.d.R. Susanne Müller
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
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Datum: 06.12.2011 - 18:30 Uhr
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