Änderungen der EU-Luftsicherheitsverordnung betreffen Luftfracht-Versender

Änderungen der EU-Luftsicherheitsverordnung betreffen Luftfracht-Versender

ID: 536306

Die neuen Regelungen vom 29. April 2010 betreffen allein in Deutschland rund 55.000 Firmen.



(firmenpresse) - Für die reibungslose und schnelle Abwicklung von Luftfrachtsendungen ohne gesonderte Sicherheitsüberprüfung reichte es bisher aus, eine einfache Sicherheitserklärung zu unterschreiben. Rund 95 Prozent des Luftfrachtaufkommens in Deutschland wird aktuell auf diese Weise abgefertigt. Nach Ende der Übergangsfrist im März 2013 ist dies nur noch sogenannten "Bekannten Versendern" möglich. Diese müssen vom Luftfahrtbundesamt (LBA) zertifiziert und in einer EU-weiten Datenbank gelistet sein. Die Zulassungsvoraussetzungen seitens der EU und des LBA sind vielfältig.

Luftfracht, die ihre Reise von einem Unternehmen aus antritt, welches nicht den Status "Bekannter Versender" aufweist, muss vor Verladung in ein Flugzeug erst von einem "Reglementierten Beauftragten" oder auch von den Airlines selbst überprüft und als "sicher" gekennzeichnet werden. Dies zieht Versandverzögerungen und Kosten nach sich. Für Unternehmen, die ihre Luftfracht weiterhin schnell und ohne Zusatzkosten versenden wollen, kann eine LBA-Zulassung deshalb erstrebenswert sein.

Grundlage eines Antrags auf Zulassung ist die Einreichung eines Sicherheitsprogramms. Ein Muster hierfür kann beim LBA angefordert werden. Der Antrag als solches wird formlos, schriftlich und per Post beim LBA eingereicht. In ihm werden die luftfrachtrelevanten Betriebsstätten aufgelistet. Des Weiteren ist dem LBA mit dem Antrag mitzuteilen, mit welchen "Reglementierten Beauftragten" das Unternehmen zusammenarbeitet und ob diese eine AEO-Zertifizierung besitzen. Das Sicherheitsprogramm beinhaltet die unternehmensspezifischen und luftfrachtrelevanten Prozesse und ist in Papierform sowie auf CD-ROM einzureichen.

Weitere Voraussetzungen sind die Begutachtung der Betriebsstätten durch das LBA und die Benennung eines Sicherheitsbeauftragten. Letzterer muss eine 35-stündige Luftsicherheitsschulung sowie ein Befähigungszeugnis nachweisen: Ein weiteres Kriterium: Sämtliche Mitarbeiter, die Zugang zur Luftfracht haben müssen eine sogenannte "3 plus 1"-Schulung durchlaufen. Ausführliche Informationen rund um sämtliche relevanten Regelungen und um den Antrag zur LBA-Zertifizierung gibt es unter dem unten stehenden Link. LOGISTIC TRAINING CENTER berät und begleitet interessierte Firmen auf dem Weg vom Sicherheitsprogramm und Antrag, über Schulung der Mitarbeiter, bis hin zur Zulassung als "Bekannter Versender".



Weitere Informationen
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Logistic Training Center GmbH ist als Gesellschaft seit September 2010 neu am Markt. Neu sind jedoch nicht die Köpfe, die die Schulungseinrichtung betreiben. Hier kann das Team auf weit über 30 Jahre Logistik- und Weiterbildungserfahrung zurückgreifen. Wir sind in neuem Outfit, aber alter Konstellation weiterhin in allen Fragen der Weiterbildung und Personalbeschaffung im Logistikbereich für Sie da.
Individuelle und geförderte Qualifizierungen, sowie Fachseminare und Beratungen im Bereich Logistik sind unsere Kernkompetenzen, die wir Ihnen anbieten. Das Branchenwissen und die Nähe zum Menschen, machen das Team der Logistic Training Center GmbH zu einer qualitativen Größe in der Branche.



PresseKontakt / Agentur:

Logistic Training Center GmbH
Katharina Erb
An der Gehespitz 60
63263 Neu-Isenburg
K.Erb(at)logistic-training-center.com
06102/ 88 270 20
http://www.logistic-training-center.com



drucken  als PDF  Verpackungsmaschinen inkl. After-Sales-Service von TransPak 1.224 km lange Ostsee-Pipeline startet mit Unterstützung der iTAC.MES.Suite den Betrieb
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 08.12.2011 - 12:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 536306
Anzahl Zeichen: 2764

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Katharina Erb
Stadt:

Neu-Isenburg


Telefon: 06102/ 88 270 20

Kategorie:

Transport - Logistik


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 473 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Änderungen der EU-Luftsicherheitsverordnung betreffen Luftfracht-Versender"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Logistic Training Center GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Karriere in der Logistikbranche - staatlich gefördert! ...
Wie keine andere Branche hat sich der Logistiksektor in den letzten Jahren weiterentwickelt. Aufgrund massiver Zuwachsraten gilt die Branche mittlerweile als einer der zentralsten Wirtschaftsmotoren in Deutschland. Beste Chancen gibt es deshalb aktuell für alle, die sich auf neue Aufgaben in der Lo

Staatliche Fördermöglichkeiten für Unternehmen im Logistiksektor ...
Die Logistikbranche boomt wie keine andere und entwickelt sich ständig weiter. Viele Unternehmen stehen deshalb vor der Herausforderung, ihr Personal für neue Aufgaben fit zu machen und gleichzeitig angesichts des Fachkräftemangels auch Quereinsteiger zu qualifizieren. Was viele nicht wissen: Der

Bekannter Versender: EU verschiebt finalen Stichtag auf den 28. April 2013 ...
Knapper Zeitplan: In gut drei Wochen, am 25. März 2013, sollte endgültig die Übergangsfrist in Bezug auf die neuen Regelungen im Bereich Luftfrachtsicherheit ablaufen. Doch nun kommt alles anders, denn in letzter Minute hat die zuständige EU-Kommission den finalen Stichtag nun auf den 28. April


Weitere Mitteilungen von Logistic Training Center GmbH


Verpackungsmaschinen inkl. After-Sales-Service von TransPak ...
Als Systemlieferant von Verpackungsmitteln bietet die TransPak-Gruppe bekanntlich mehr als nur Produkte. Das vielfältige Serviceangebot ist nun nochmals erweitert worden. Zu den bei TransPak zu kaufenden, miet- oder leasbaren Verpackungsmaschinen ist nun auch ein eigener Afters-Sales-Service mit im

Neues Schaum-Kissen-System für den kleinen bis mittleren Bedarf ...
Metzingen. Storopack stellt Foamplus Mini vor, ein eigenständiges Tischgerät, das PU-Schaum-Kissen ausgibt. Das "Schaum-im-Beutel"-Verpackungssystem verfolgt einen neuartigen Ansatz: die Schaumkomponenten befinden sich direkt im Gerät und nicht in gesonderten Fässern oder Containern. D

Größenpalette des Nokian TRI 2 Spezialreifens wächst ...
Der Blockprofilreifen Nokian TRI 2 läuft sicher und präzise im landwirtschaftlichen und industriellen Einsatz sowie bei vielseitigen Maschinenlohnarbeiten in der Straßen- und Umweltpflege. Die neuen Größen 270/75R15, 250/75R16 und 250/80R16 sind für kleine Traktoren besonders gut geeignet. Die

Anti-Crash serienmäßig an allen flexiblen Schnelllauftoren (Hallentoren) ...
Alle durch uns angebotenen flexiblen Schnelllauftore (Rolltore) sind bereits serienmäßig ab Werk mit einem sogenannten Anti-Crash ausgestattet. Diese Vereinfachung wirkt sich positiv auf den Preis der Tore und die Unterhaltskosten aus. Trotzdem können alle Tore uneingeschränkt als Hallentore im


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z