Dichtheitsprüfung vorläufig vom Tisch
Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V. begrüßt das Absetzen der umstrittenen Regelung
Umweltminister Remmel kündigte gestern zugleich einen neuen Entwurf an: Anfang 2012 wird hierzu eine Anhörung ohne Vorgaben folgen. Es soll dann um Änderungen bei den Untersuchungsmethoden und den -fristen gehen.
Nach den bisherigen gesetzlichen Vorgaben hätten Hauseigentümer ihre Abwasserleitungen bis Ende 2015 prüfen lassen müssen. FDP, CDU und Linke hatten die Aussetzung gefordert, da Verbände und die Bürgerinitiativen darauf hingewiesen haben, dass die Kostenlast für die Hauseigentümer immens und durch nichts gerechtfertigt ist.
"Der Verband Wohneigentum ruft die Kommunen, die bisher schon eigenes Satzungsrecht mit eigenen Fristen haben, dazu auf, dieses nun ebenfalls auszusetzen. Bürgerinnen und Bürgern sollten schnellstmöglich informiert werden, damit hier keine weiteren unnötigen Kosten entstehen", erklärt Detlef Erm, Justiziar des Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen e.V.. Für Hauseigentümer, die aufgrund der bisher bestehenden Rechtslage bereits ihre Abwasserleitungen haben prüfen und eventuell sanieren lassen, wird es keinen Anspruch auf Schadenersatz geben. Sie haben allerdings die Gewissheit, dass ihre Abwasserleitungen dicht sind. Auch dies sollte bei der neuen Rechtsvorschrift berücksichtigt werden, damit die Hauseigentümer, die im Vertrauen auf die Rechtslage die Prüfung haben durchführen lassen, nicht benachteiligt sind.
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Datum: 14.12.2011 - 15:15 Uhr
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