EuGH: Steuerfreiheit für Energieerzeugnisse, die bei der Stromerzeugung verwendet wurden
Energieerzeugnisse, die ab dem 01.01.2004 und vor dem Inkrafttreten des Energiesteuergesetzes am 01.08.2006 bei der Stromerzeugung verwendet wurden, sind von der Mineralölsteuer zu befreien. Denn Artikel 14 Abs. 1 a der Richtlinie 2003/96/EG vom 27.10.2003 (EnergieStRL) entfaltet insoweit unmittelbare Wirkung. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) am 17. Juli 2008 im Vorabentscheidungsverfahren (Rechtssache C-226/07) festgestellt.
Artikel 14 Abs. 1 a der EnergieStRL schreibt für die Mitgliedsstaaten vor, die bei der Stromerzeugung verwendeten Energieerzeugnisse von der Steuer zu befreien. Die Richtlinie war bis zum 31.12.2003 von den Mitgliedsstaaten in innerstaatliches Recht umzusetzen. Der EuGH stellte fest, dass die Bundesrepublik Deutschland die EnergieStRL nicht rechtzeitig umgesetzt hat, sondern erst mit dem Erlass des Energiesteuergesetzes mit Wirkung zum 01.08.2006 Umsetzungsmaßnahmen ergriff. Artikel 14 Abs. 1 a EnergieStRL sei hinreichend genau und unbedingt, so dass sich ein Einzelner gegenüber Stellen des fraglichen Mitgliedsstaates auf die Bestimmung berufen könne, auch wenn sie noch nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt worden sei. Die mit der EnergieStRL unvereinbare Regelung des Mineralölsteuergesetzes bleibt somit unangewendet, die unter Verstoß gegen diese Richtlinie erhobenen Steuern können grundsätzlich zurückgefordert werden. „Anlagenbetreiber, die zwischen dem 01.01.2004 und dem 31.07.2006 Anlagen zur Stromerzeugung betrieben haben und für die verwendeten Energieerzeugnisse Mineralölsteuer zahlen mussten, dürfte die Entscheidung freuen“, erklärt Daniel Schiebold.
Eine Frage, die der EuGH unbeantwortet ließ, wird nun im Ausgangsverfahren noch zu klären sein. Denn eine Steuerfreiheit für den erzeugten Strom neben der Steuerfreiheit der für die Stromerzeugung verwendeten Energieerzeugnisse sieht die EnergieStRL nicht vor. Allerdings entfalten nicht - bzw. fehlerhaft - umgesetzte Richtlinien keine unmittelbare Wirkung zu Lasten Einzelner.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Als Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Ingenieuren ist BBH ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Weitere Schwerpunkte bilden das Medien- und Urheberrecht, die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, das allgemeine Zivil- und Wirtschaftsrecht und das gesamte öffentliche Recht.
Ilka Marquardt
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Becker Büttner Held
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Partnerschaft
Köpenicker Straße 9, 10997 Berlin
Tel. +49 (0)30 / 611 28 40- 76
Fax +49 (0)30 / 611 28 40- 99
E-Mail: ilka.marquardt(at)bbh-online.de
Datum: 21.07.2008 - 17:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 54201
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ilka Marquardt
Stadt:
Berlin
Telefon: 030-611 28 40 76
Kategorie:
Energie & Umwelt
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1302 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"EuGH: Steuerfreiheit für Energieerzeugnisse, die bei der Stromerzeugung verwendet wurden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Becker Büttner Held (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die auf Energie- und Infrastrukturrecht spezialisierte Kanzlei Becker Büttner Held hat zum 01. Januar 2009 Stefan Missling in den Partnerkreis aufgenommen. Außerdem ist der Standort von BBH Berlin von Kreuzberg nach Berlin-Mitte umgezogen. Seit dem 01. Januar 2009 verstärkt Stefan Missling als
Gerichtliche Zuständigkeit bei Netzentgeltbeschwerden ...
Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer wegweisenden Entscheidung die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit für die Überprüfung von Beschlüssen der Bundesnetzagentur in Organleihefällen geklärt. Zuständig ist hiernach ausschließlich das jeweilige Oberlandesgericht (OLG) des Bundeslan
VG Berlin erklärt Gebührenbescheide der DEHSt für rechtswidrig ...
Die energierechtlich spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin vom 01.02.2008, mit dem das Gericht die Gebührenerhebung für die Jahre 2005 bis 2007 durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) für rechtswidrig erklärt.
Weitere Mitteilungen von Becker Büttner Held
Hornbach Baumarkt erhält neue Sonnenschutzfolie Helios von Llumar. ...
Als erster Kunde in Deutschland erhält die Firma Hornbach (Baumärkte) die neueste auf dem Markt befindliche Sonnenschutzfolie "Helios" von Llumar. (Weltweit größter Hersteller von Sonnenschutzfolien und anderen Funktionsfolien aus den USA) Ein ca. 260 qmtr. großer Glasdachbereich wi
Übertragungsunterbrechung während Halbfinalspiel Deutschland-Türkei hätte verhindert werden können ...
Im Sendezentrum der UEFA kam es während des EM Halbfinalspiels zwischen Deutschland und der Türkei zu einer weltweiten Störung der Fernsehübertragung. Der Grund für diese Störung war ein Stromausfall, ausgelöst durch einen Blitz, der ins Sendezentrum eingeschlagen hat. Über dieses Sendezentr
Echelon lässt das Olympische Dorf in Peking erstrahlen ...
(San Jose, Kalifornien, USA - 16. Juli 2008) - Die Echelon Corporation (NASDAQ: ELON) gab heute bekannt, dass das Olympische Dorf in Peking mit der LonWorks®-Technologie von Echelon ein energiesparendes Beleuchtungssystem erhalten wird. Ein Drittel des Energieverbrauchs in einem Haus fließt in der
Dänisches Versorgungsunternehmen wählt für seine Kunden das Advanced-Metering-System von Echelon ...
(San Jose, Kalifornien, USA – 16. Juli 2008) – Die Echelon Corporation (NASDAQ: ELON) gab heute bekannt, dass Eltel Networks A/S, ein Value-Added Reseller von Echelons Networked Energy Services (NES), den Zuschlag des dänischen Versorgungsunternehmens SEAS-NVE für ein Advanced-Metering-Infrast




