IG BAU: Höhere Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker

IG BAU: Höhere Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker

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IG BAU: Höhere Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker



(pressrelations) - urt am Main - Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) begrüßt die Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Mindestlöhne in der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk. "Damit gelten die von der IG BAU ausgehandelten Mindestlöhne wie im Tarifvertrag vereinbart rechtzeitig zum neuen Jahr", sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel. "Die betroffenen Arbeitnehmer sind damit vor noch stärkerem Lohndruck geschützt." Mindestlöhne, die von der Regierung für allgemeinverbindlich erklärt werden, sind die absolute Lohnuntergrenze und müssen auch von den nicht tarifgebundenen Arbeitgebern gezahlt werden.
In der Baubranche hatte die IG BAU bereits im Jahr 1996 den bundesweit ersten Mindestlohn vereinbart. Auch in der Gebäudereinigung und für Dachdecker gelten schon seit vielen Jahren Mindestlöhne. Deren Höhe wird in den Tarifgesprächen jeweils neu verhandelt.
Nicht in allen Branchen klappt jedoch die Umsetzung der Mindestlöhne reibungslos. So warten die Forstarbeiter bereits seit mehr als einem Jahr auf eine verbindliche Lohnuntergrenze. Schon im Jahr 2010 hatte sich die IG BAU mit den Arbeitgebern auf einen Mindestlohn für die Fachleute geeinigt. Seitdem zögert die Bundesregierung, die Voraussetzungen für den allgemeinverbindlichen Mindestlohn zu schaffen.
In der Innenreinigung verdienen die Beschäftigten ab 1. Januar 2012 einen Mindestlohn von 8,82 Euro die Stunde im Westen und 7,33 Euro im Osten. Für Glas- und Fassadenreiniger bleibt der Mindestlohn unverändert bei 11,33 Euro im Westen und 8,88 Euro im Osten. Dachdecker erhalten ab Jahresbeginn mindestens 11,00 Euro Stundenlohn.
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Ruprecht Hammerschmidt
Leiter der Abteilung Kommunikation
und Öffentlichkeitsarbeit

Pressesprecher IG Bauen-Agrar-Umwelt

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Datum: 20.12.2011 - 16:45 Uhr
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