Ungarisches Verfassungsgericht: Mediengesetz verfassungswidrig

Ungarisches Verfassungsgericht: Mediengesetz verfassungswidrig

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Ungarisches Verfassungsgericht: Mediengesetz verfassungswidrig



(pressrelations) -
Zum Urteil des ungarischen Verfassungsgerichts zum Mediengesetz erklärt der europapolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Michael Roth:

Das Urteil des Verfassungsgerichts, wesentliche Teile des umstrittenen Mediengesetzes für verfassungswidrig zu erklären, bestätigt die deutliche Kritik aus dem In- und Ausland an der Aushöhlung der Presse- und Meinungsfreiheit in Ungarn. Die Richter haben damit ein Zeichen gesetzt, dass die demokratischen Institutionen trotz aller Beschränkungen durch die nationalkonservative Fidesz-Regierung noch funktionieren.

Ob der Richterspruch aber tatsächlich ein Sieg für die Pressefreiheit oder nur das allerletzte Aufbäumen des Rechtstaats ist, zeigt sich aber erst nach dem Jahreswechsel. Mit dem geplanten Inkrafttreten der neuen ungarischen Verfassung zum 1. Januar 2012 ändert sich nicht nur die Entscheidungsgrundlage für das Urteil, sondern auch die personelle Zusammensetzung des Verfassungsgerichts. Es ist zu befürchten, dass Ministerpräsident Orbán seine Zweidrittelmehrheit im Parlament dazu nutzen wird, um das Gericht bei der Neubesetzung der Richterposten wieder auf Regierungslinie zu bringen. Damit könnte das Urteil zum Mediengesetz schon bald wieder kassiert werden. Umso wichtiger ist, dass dem Urteil nun unverzüglich Taten folgen und das Parlament das restriktive Mediengesetz gemäß den Vorgaben des Verfassungsgerichts korrigiert.

Die andauernden Angriffe der ungarischen Regierung auf die Gewaltenteilung und die Pressefreiheit sind völlig unakzeptabel. Die EUKommission hat sich in den vergangenen Monaten nicht mit Ruhm bekleckert, indem sie stillschweigend hingenommen hat, dass in Ungarn Tag für Tag gegen elementare Prinzipien des europäischen Wertekanons verstoßen wird. Es wirft kein gutes Licht auf die Kommission, wenn sie sich bei der Überprüfung der Mediengesetzgebung weitgehend auf Fragen des Binnenmarkts beschränkt, statt unmissverständlich für die Einhaltung der EU-Grundrechte in Ungarn einzutreten.




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Datum: 21.12.2011 - 15:30 Uhr
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