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Schneeräumen auf Dächern - Für Schneefälle Vorsorge treffen

29.12.2011 - 08:30 | 546621
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(ots) - BG BAU. Wie die Autofahrer sollten sich auch Haus-
und Immobilienbesitzer für den Wintereinbruch rüsten und nicht auf
unangenehme Überraschungen warten. Darauf hat die
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hingewiesen. Schon
vor Schneefällen sollte die Tragfähigkeit von Dachkonstruktionen
geprüft und nach Möglichkeit erhöht werden, denn die Erfahrungen der
letzten Winter haben gezeigt, dass die Schneelast oft außergewöhnlich
hoch war. Für den Fall, dass das Dach vom Schnee geräumt werden muss,
sind wirksame Maßnahmen gegen Abstürze von Personen einzuplanen.

Eigentlich ist es nicht erforderlich, auf dem Dach Schnee zu
räumen. Grund: Bei den statischen Berechnungen beim Hausbau zur
Lastannahme auf Dächern wurden Schneefälle berücksichtigt. Allerdings
haben die letzten Winter gezeigt, dass vorgesehene Lastannahmen bei
außergewöhnlich starken Schneefällen überschritten werden können.

Schon vor dem Ernstfall sollten Haus- und Immobilienbesitzer
deshalb vorsorgen und sichere Verkehrswege zum Dach und auf dem Dach
einrichten und diese von Schnee und Eis frei halten, so die BG BAU.
Hierfür sollten rechtzeitig Maßnahmen gegen Absturzgefahren während
der Räumarbeiten eingeplant werden. So sind Lichtkuppeln, Lichtbänder
und Geländer an den Außenkanten der Gebäude so anzulegen, dass
Personen, die Räumarbeiten durchführen, nicht abstürzen können. Von
elektrischen Freileitungen oder Photovoltaikanlagen können Gefahren
durch Stromschläge ausgehen. Photovoltaikanlagen sind daher kenntlich
zu machen.

Wenn die weiße Pracht beginnt, ist eine regelmäßige Bestimmung der
Schneelast sinnvoll. Zulässig sind 100 Kilogramm Schnee bezogen auf
einen Quadratmeter der Grundrissfläche des Daches. Messmethoden
werden in der DIN 1055-5 des Baunormlexikons angegeben. Damit kann
ermittelt werden, in welchen zeitlichen Abständen Räumungsarbeiten


nötig sind, bevor die kritische Dachlast erreicht ist. Regelmäßig
sollte zudem kontrolliert werden, ob die Dachentwässerung trotz
wechselnder Frost- und Tauphasen funktioniert.

Bevor die Räumarbeiten beginnen sind örtliche Gegebenheiten zu
sichten: Eine geschlossene Schneedecke gaukelt eine Stabilität vor,
die nicht immer gegeben ist. Denn auf dem Dach könnte es
Lichtkuppeln, Lichtbänder oder Eindeckungen geben, die nicht
trägfähig sind. Blitzschutzanlagen können zusätzliche Stolperstellen
sein. Vor allem jedoch ist die tatsächliche Dachlast durch Schnee zu
prüfen. Ist diese zu hoch, besteht Einsturzgefahr. Dann muss der
Schnee von außerhalb geräumt werden, bei Steildächern zum Beispiel
von einer Hubarbeitsbühne aus. Außerdem ist die Art der Schneeräumung
selbst zu planen: So ist zu fragen, ob dieses nur durch Personen
geschehen soll und wie viele zu welchen Zeiten erforderlich sind?
Oder ist - beispielsweise auf Industriebauten mit Flachdächern - der
Einsatz von Maschinen sinnvoll?

Weitere Gefahren können durch Fehler bei den Schneeräumarbeiten
selbst entstehen, ergänzt die BG BAU. So kann es durch das
Zusammenschieben des Schnees auf Haufen zu Punktlasten kommen. Dann
wird die Tragkonstruktion des Daches überlastet und kann
zusammenbrechen. Werden die Schneemassen unkontrolliert abgeworfen,
bilden sich an den Seitenwänden der Gebäude große Schneehaufen, die
das Gebäude horizontal belasten und darüber hinaus Feuchtschäden an
den Gebäudeaußenwänden verursachen können. Zudem ist der
Abwurfbereich gegenüber Passanten kenntlich zu machen und zu sichern.
Bei Steildächern sollte der Schnee vom First abwärts zur Traufe
erfolgen, damit abrutschende Schneebretter keine Personen mitreißen
oder treffen können. Fragen zum Thema können an info(at)bgbau.de
gerichtet werden..



Pressekontakt:
Joachim Förster
Telefon: 030 857 81-518
joachim.foerster(at)bgbau.de

Thomas Lucks
Telefon: 069 4705-824
thomas.lucks(at)bgbau.de


Keywords (optional):
wetter, bau, immobilien, ratgeber,

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Dies ist eine Pressemitteilung von Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

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Kontakt-Informationen:
Firma: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Stadt: Berlin



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