Prof. Dingermann: Krankenkassen dürfen Medikamente nicht skandalisieren

Prof. Dingermann: Krankenkassen dürfen Medikamente nicht skandalisieren

ID: 549500
(ots) - Zu dem seit einigen Monaten schwelenden
Streit um Retaxationen meldet sich Prof. Dr. Theo Dingermann in der
aktuellen Ausgabe der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) zu Wort. "Rezepte
müssen korrekt ausgefüllt sein, keine Frage. Die Krankenkassen
sollten aber die Kirche im Dorf lassen und die Versorgung ihrer
Patienten in den Vordergrund stellen, statt wegen bürokratischer
Fehler die Apotheker unverhältnismäßig abzumeiern," sagt Dingermann,
der Mitglied der Chefredaktion der PZ ist. "Durch die systematische
Retaxation werden Medikamente skandalisiert, die die betroffenen
Patienten dringend brauchen. Immer wieder wird zu Recht beklagt, dass
stark wirkende Schmerzmittel in Deutschland zu wenig aufgeschrieben
werden. Während Experten dies in langwierigen und beratungsintensiven
Prozessen zu korrigieren versuchen, melden sich Verwaltungsexperten
mit einem drakonischen Strafszenario zu Wort. Die
Arzneimittelsicherheit sei gefährdet, und das müsse bestraft werden.
Derweil fragen sich Arzt und Patient, was sie denn da eigentlich
verordnen bzw. was sie da einnehmen. Suchterzeugende Wirkstoffe,
deren Abgabe so restriktiv gehandhabt werden muss, dass bei kleinsten
Formfehlern die Krankenkasse die Kosten für das Arzneimittel und für
die pharmazeutische Dienstleistung einbehalten muss?"

Einige Krankenkassen erstatten Apotheken die Kosten für stark
wirksame Schmerzmittel nicht, wenn der Apotheker Fehler des Arztes
beim Ausfüllen des Rezepts nicht korrigiert hat. So wird
beispielsweise die Erstattung von Betäubungsmitteln seit einiger Zeit
verweigert, wenn auf dem Rezept statt des vorgeschriebenen Passus
"gemäß schriftlicher Anweisung" nur "gem. schriftl. Anweisung" steht.
Retaxationen finden in der Regel erst mehrere Monate nach Abgabe des
Medikaments an den Versicherten statt. Bei einer Retaxation erhält
der Apotheker nicht nur kein Honorar für seine Dienstleistung, auch


die Einkaufspreise für die Arzneimittel werden ihm nicht erstattet.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter
www.abda.de



Pressekontakt:
Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellv. Pressesprecherin der ABDA
Tel.: 030 - 40004 134
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
www.abda.de

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Datum: 06.01.2012 - 09:37 Uhr
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