Bundesagentur für Arbeit ignoriert Sozialgerichtsurteile
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Bundesagentur für Arbeit ignoriert Sozialgerichtsurteile
Am 19. November 2011 urteilte das Sozialgericht Berlin in einer unanfechtbaren Entscheidung u.a.: "Für das Jahr 2011 ist für Berlin bei einer Vollzeitbeschäftigung eine monatliche Bruttovergütung von weniger als 1058 EUR (netto: 815 EUR) sittenwidrig." Eine Nachfrage beim Job-Center Berlin-Mitte ergab, dass nach wie vor Vermittlungen in AGHE-Maßnahmen vorgenommen, die bei einer 38,5-Stunden-Woche mit 900 Euro brutto vergütet werden. Die Arbeitsverträge werden vom JobCenter geprüft und für gut befunden.
Bereits im September 2010 hatte das Sozialgericht Berlin entschieden, dass für Berlin eine Vergütung unter 1.035 Euro bei einer Vollzeitbeschäftigung für 2010 sittenwidrig sei. Ungeachtet dieser gesetzlichen Vorgaben wurden nach Auskunft des Job-Centers Berlin Mitte alleine dort 2.600 Personen in AGHE-Jobs vermittelt, ein großer Teil davon zu 900 Euro brutto. Es ist ein Skandal, wie die Bundesagentur mit rechtskräftigen Urteilen der Sozialgerichte umgeht. Aber noch skandalöser ist die Tatsache, dass sich eine Behörde der Bundesrepublik Deutschland sittenwidrig verhält, denn die Vermittlung in solche Arbeit unter Androhung von Sanktionen ist dies allemal.
Schulten weiter: "In welcher Demokratie leben wir eigentlich, wenn staatliche Institutionen auf Gerichtsurteile pfeifen und sich ungeniert über Jahre so verhalten können. Durch die Androhung von Sanktionen und Leistungskürzungen, also der Gefährdung ihrer Existenz, werden Menschen gezwungen, sittenwidrige Verträge zu unterschreiben. Die Unternehmen, die diese Angebote annehmen, profitieren und gehen keinerlei Risiko ein, denn die Arbeitsverträgen enden automatisch, wenn die Bezahlung durch die Arbeitsagentur ausläuft. Ehrliche Unternehmer geraten so unter massiven Druck, weil sie gegen diese Angebote mit rein von der Öffentlichkeit finanzierten Mitarbeitern natürlich nicht ankommen können. Im Gegensatz zu anderen Arbeitsförderungsmaßnahmen müssen diese Arbeitsverhältnisse weder zusätzlich noch im öffentlichen Interesse sein."
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Datum: 17.01.2012 - 12:01 Uhr
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