Angeblich ausgesetztes Kind war jederzeit in Obhut
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Angeblich ausgesetztes Kind war jederzeit in Obhut
- DB weist Vorwürfe gegen Mitarbeiter zurück
- Schnellstmöglich wurde Kontakt zur Mutter gesucht
1. Das Kind wurde weder ausgesetzt, noch war es zu irgendeinem Zeitpunkt sich selbst überlassen und ohne Aufsicht durch DB-Personal oder Bundespolizisten.
2. Mit der Information der Bundespolizei und der Übergabe in deren Obhut ist der DB-Mitarbeiter im Zug seiner Fürsorgepflicht uneingeschränkt nachgekommen.
3. Das Kind wurde ohne Fahrschein und Geld im Zug angetroffen. Eine Telefonnummer seiner Mutter nannte es nicht, sodass dem Kundenbetreuer eine Kontaktaufnahme mit den Eltern nicht möglich war.
4. Ein Bundespolizist im Zug wurde zu Rate gezogen und befragte das Kind nach seinem Ausweis und Adresse. Das Kind legte einen Schülerausweis vor und sagte, dass die Adresse darauf falsch sei und es woanders wohne.
5. Das minderjährige Kind wurde aufgrund der widersprüchlichen Angaben der Bundespolizei in Oranienburg zur Obhut, Abklärung des Wohnortes und Information der Eltern übergeben.
6. Im Benehmen mit der Bundespolizei ist diese Vorgehensweise allein zum Schutz des Kindes veranlasst worden.
7. Parallel dazu ist die DB über Twitter mit der Mutter nach deren Hilferuf in Kontakt getreten, um ihre Telefonnummer zur direkten Klärung der Situation zu erfragen. Die Mutter hat auf dieses Hilfsangebot nicht reagiert.
Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
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Datum: 17.01.2012 - 12:45 Uhr
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