Entwurf zum Patientenrechtegesetz muss nachgebessert werden
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Entwurf zum Patientenrechtegesetz muss nachgebessert werden
So hatten die Bundesländer gefordert, dass medizinische Behandlungen in einer angemessenen Frist gewährleistet sein müssen. "Aber der Referentenentwurf sieht hier einfach keine Regelungen vor. Die privat zu zahlenden Zusatzleistungen (IGeL) werden nicht zum Schutz der Patienten geregelt", kritisiert Tack. Ungenügend und sogar ein Rückschritt seien die vorgesehenen Regelungen zur Beweislast.
Bereits 2010 hatten die Länder Brandenburg und Berlin eine gemeinsame Bundesratsinitiative gestartet und konkrete Vorschläge für ein Patientenrechtegesetz gemacht. Im November 2011 legten zehn Bundesländer, darunter auch Brandenburg, Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz vor. Darin hatten die Bundesländer auch einen Härtefallfonds vorgeschlagen, um den Opfern von fehlerhaften Behandlungen unbürokratisch zu helfen, da Schadensersatzansprüche oft gar nicht oder erst nach sehr langwierigen Verfahren gelingen. Auch dieser Vorschlag wurde nicht aufgegriffen.
"Brandenburg wird sich weiter für ein Patientenrechtegesetz engagieren, das diesen Namen auch verdient. Im Rahmen der Länderabstimmung werden wir unsere Änderungsvorschläge einbringen, um Nachbesserungen zu erreichen", so Tack.
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Datum: 17.01.2012 - 16:30 Uhr
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