Bundesgerichtshof entscheidet zur Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen

Bundesgerichtshof entscheidet zur Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen

ID: 555722

Bundesgerichtshof entscheidet zur Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen



(pressrelations) - Der für Rechtsstreitigkeiten über Personenbeförderungsverträge zuständige X. Zivilsenat hat heute über den Schadensersatzanspruch eines Fahrgastes wegen eines Sturzes aufgrund von Glatteis auf einem Bahnsteig entschieden.

Die Beklagte zu 1, die DB Fernverkehr AG, erbringt Eisenbahnverkehrsleistungen im Fernverkehr. Die Klägerin erwarb bei ihr einen Fahrausweis für eine Fahrt mit dem ICE von Solingen nach Dresden. Auf dem Weg zum Haltepunkt des ICE stürzte die Klägerin auf dem Bahnsteig des Bahnhofs. Eigentümerin des Bahnhofs ist die DB Station
Service AG. Diese hatte die Reinigung und den Winterdienst der Beklagten zu 2, der DB Services GmbH, übertragen. Die Beklagte zu 2 hat behauptet, sie habe ihrerseits den Winterdienst auf den Streithelfer übertragen. Wegen der durch den Sturz zugezogenen Verletzungen nahm die Klägerin zunächst die DB Station
Service AG in Anspruch. Das Landgericht wies diese Klage mit der Begründung ab, die DB Station
Service AG habe die ihr obliegende Räum- und Streupflicht auf die Beklagte zu 2. übertragen.

Die Klägerin begehrt nunmehr von den Beklagten Schmerzensgeld, Schadensersatz und die Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Schäden wegen der durch den Sturz zugezogenen Verletzungen. Das Landgericht hat die Klage gegen die Beklagte zu 1 durch Teilurteil abgewiesen. Auf die Berufung der Klägerin hat das Oberlandesgericht das Teilurteil und das Verfahren aufgehoben, die Sache an das Landgericht zurückverwiesen und die Revision zugelassen. Das Berufungsgericht hat die Auffassung vertreten, das Teilurteil des Landgerichts sei unzulässig, da auch eine Haftung der Beklagten zu 1 in Betracht komme. Das Eisenbahn-verkehrsunternehmen sei gegenüber dem Fahrgast vertraglich verpflichtet, für einen verkehrssicheren Zustand des benutzten Bahnsteigs zu sorgen.

Der Bundesgerichtshof hat dies bestätigt und die Revision des beklagten Eisenbahnverkehrsunternehmens zurückgewiesen.



Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen ist aufgrund eines Personenbeförderungs-vertrags verpflichtet, die Beförderung so durchzuführen, dass der Fahrgast keinen Schaden erleidet. Dies betrifft nicht nur den eigentlichen Beförderungsvorgang zwischen Ein- und Aussteigen, sondern auch den Zu- und Abgang. Trotz der rechtlichen Trennung von Fahrbetrieb und Infrastruktur durch das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (ENeuOG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 1994 I S. 2439) ist ein Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund eines Personenbeförderungsvertrags verpflichtet, Bahnanlagen wie Bahnsteige, die der Fahrgast vor und nach der Beförderung benutzen muss, bereitzustellen und verkehrssicher zu halten. Dies ist dem Eisenbahnverkehrsunternehmen, das diese Bahnanlagen aufgrund eines Stationsnutzungsvertrags mit dem Infrastruktur-unternehmen nutzt, im Zusammenwirken mit diesem möglich. Wird diese vertragliche Pflicht schuldhaft verletzt, haftet das Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB und hat ein etwaiges Verschulden des Eisenbahninfrastrukturunternehmens ? und im Fall der Übertragung der Verkehrssicherungspflichten auf weitere Dritte deren Verschulden ? in gleichem Umfang zu vertreten wie ein eigenes Verschulden (§ 278 BGB).

X ZR 59/11 ? Urteil vom 17. Januar 2012

LG Wuppertal ? 16 O 165/09 ? Urteil vom 26. August 2010

OLG Düsseldorf ? 18 U 158/10 ? Urteil vom 20. April 2011

Karlsruhe, den 17. Januar 2012


Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  SOLMS: Einfluss der Rating-Agenturen zurückführen (17.01.2012) Staats­sekretär Beer­feltz gibt Leitungen für 'Engage­ment Glo­bal' und Eva­luierungs­institut bekannt
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 17.01.2012 - 18:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 555722
Anzahl Zeichen: 3854

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 443 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundesgerichtshof entscheidet zur Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgerichtshof (BGH) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit des Vertriebs 'gebrauchter' Softwarelizenzen ...
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen zu befasst. Die Klägerin entwickelt Computersoftware, die sie ganz überwiegend in der Weise vertreib

Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen ...
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es weder irreführend ist noch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz nach der Handwerksordnung darstellt, wenn der Meister in einem Hörgeräteakustik-Unternehm

Verhandlungstermin zur Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichsvereinbarung (sog. Nettopolic ...
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in der Terminankündigung für den 17. Juli 2013 anberaumten Verhandlungstermin in der Sache IV ZR 319/12, in der die Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichs-vereinbarung (s


Weitere Mitteilungen von Bundesgerichtshof (BGH)


Branchen-Treff "Konditionsmanagement, Vertriebsplanung und -controlling ...
ss-Intelligence und mehr in der Konsumgüterindustrie Mainz, 17. Januar 2012. Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer bündelt die PRORATIO Systeme und Beratung GmbH in ihrem Branchen-Treff für die Konsumgüterindustrie. Auf der 3-stündigen, kostenfreien Informationsveranstaltung zeigt PRORATI

Bedrohung des Nachtflugverbots durch die EU - Schwarz-Gelb folgt Antrag der GRÜNEN auf Rüge ...
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt es, dass die Regierungsfraktionen von CDU und FDP jetzt doch eine Subsidaritätsrüge gegen einen Verordnungsentwurf der Europäischen Union erheben wollen, durch den es der EU ermöglicht werden könnte, ein Nachtflugverbot am Frankfurter F

Keine Abstriche beim Doktortitel für Ingenieure zulassen ...
Auszeichnung für herausragende Leistungen Die EU erwägt, einen neuen europäischen Doktorgrad für in der Praxis bewährte Ingenieure einzuführen. Dazu erklären der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Albert Rupprecht, und der zuständige Berichterstatter Tankred Schipanski:

ADAC GT Masters auch 2012 mit attraktivem Preisgeldtopf ...
eldsumme von 150.000 Euro für Amateur-Fahrer und Teams Das ADAC GT Masters schreibt auch in der Saison 2012 einen attraktiven Preisgeldtopf aus. Fahrer mit Amateurstatus und Teams kämpfen in den 16 Rennen der "Liga der Supersportwagen" wieder um eine Preisgeldsumme von 150.000 Euro.

Staats­sekretär Beer­feltz gibt Leitungen für 'Engage­ment Glo­bal' und Eva­luierungs­institut bekannt ...
Der Staats­sekretär im Bundes­minis­terium für wirt­schaft­liche Zusammen­arbeit und Ent­wick­lung, Hans-Jürgen Beer­feltz, gab heute in Berlin die Lei­tungen von "Engage­ment Global", der neuen Service­stelle für das zivil­gesell­schaft­liche und kom­mu­nale En­gageÂ


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z