Bundeskabinett beschließt Verbunddatei zur verbesserten Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus
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Bundeskabinett beschließt Verbunddatei zur verbesserten Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus
Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister des Innern vorgeleg-ten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsext-remismus beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, angesichts der Bedro-hung durch den gewaltbezogenen Rechtsextremismus den Informationsaus-tausch zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten weiter zu verbessern.
Bundesinnenminister Dr. Friedrich hierzu:
"Damit setzen wir konsequent einen weiteren Punkt des Maßnahmenkatalogs um, den wir im Bundesministerium des Innern unmittelbar nach der Aufde-ckung der rechtsextremistischen Terrorzelle "Nationalsozialistischer Unter-grund" aufgestellt haben. Bereits seit dem 16.Dezember 2011 ist das Gemein-same Abwehrzentrum Rechtsextremismus (GAR) in Betrieb, in dem sich die Polizei- und Verfassungsschutzbehörden aus Bund und Ländern tagesaktuell zu Fällen aus dem Bereich Rechtsextremismus austauschen. Der heutige Kabinettsbeschluss ist der erste Schritt, rasch die Rechtsgrundlage für die Errichtung der Rechtsextremismusdatei von Bund und Ländern zu schaffen."
Mit dieser gemeinsamen standardisierten zentralen Datei wird der Informati-onsaustausch zwischen dem Bundeskriminalamt, den Landeskriminalämtern, den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder und dem Militärischen Abschirmdienst im Bereich der Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus intensiviert und beschleunigt. Einzelne Erkenntnisse, über die eine Behörde bereits verfügt und die bei einer entsprechenden Verknüpfung mit den Erkenntnissen anderer beteiligter Behörden zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus beitragen können, werden durch die Datei leichter zugänglich.
Zu diesem Zwecke werden die beteiligten Behörden verpflichtet, in der Datei Daten zu den relevanten Personen und Objekten zu speichern. Gespeichert werden den Behörden bekannte Rechtsextremisten, die zur Gewalt aufrufen, Gewalt unterstützen, vorbereiten oder durch ihre Tätigkeit hervorrufen sowie deren zur rechtsextremistischen Szene zugehörigen Kontaktpersonen. Ein Datenabruf aus der Datei führt zu einer deutlichen Vereinfachung des Verfahrens und damit zu einer Optimierung des Informationsaustauschs.
Der Gesetzentwurf lehnt sich im Wesentlichen an das Gesetz über die bereits seit 2007 bestehende Antiterrordatei (ATD) an. Anders als die ATD wird die zukünftige Rechtsextremismusdatei zudem nicht nur als reiner Fundstellen-nachweis ausgestaltet, sondern es wird im Rahmen von Projekten zur Aufklä-rung rechtsextremistischer Bestrebungen sowie zur Verhinderung oder Verfol-gung von Straftaten auch eine erweiterte Nutzung der in der Rechtsextremis-musdatei gespeicherten Daten möglich sein.
Diese Vorschrift zur erweiterten Nutzung wird in Anlehnung an die Gesetze zur Terrorismusbekämpfung umfassend evaluiert werden und deshalb zu-nächst auf den 31. Januar 2016 befristet.
Weitere Informationen im Internet unter www.bmi.bund.de
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Datum: 18.01.2012 - 13:00 Uhr
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