Beugehaft im Strafverfahren gegen Verena Becker aufgehoben
ID: 557073
Beugehaft im Strafverfahren gegen Verena Becker aufgehoben
Der Bundesgerichtshof hat auf die Beschwerde der Zeugin Christa Eckes die Anordnung der Beugehaft aufgehoben, die das Oberlandesgericht Stuttgart in dem Strafverfahren gegen Verena Becker gegen die Zeugin verhängt hatte, da diese nicht zur Aussage bereit war.
Der Generalbundesanwalt wirft der Angeklagten Becker vor, an der Ermordung des damaligen Generalbundesanwalts Buback und dessen Begleiter Göbel und Wurster am 7. April 1977 beteiligt gewesen zu sein. In diesem Verfahren sollte die Zeugin [Eckes] insbesondere zum Inhalt von Gesprächen mit der Angeklagten im Jahre 2008 aussagen. Sie hat jedoch das Zeugnis mit der Begründung verweigert, ihr stehe ein Auskunftsverweigerungsrecht zu, weil sie sich durch ihre Antworten möglicherweise selbst der Gefahr einer Strafverfolgung aussetze. Das Oberlandesgericht hat ein solches Recht nicht anerkannt und gegen die Zeugin zur Erzwingung einer Aussage Beugehaft bis zur Dauer von sechs Monaten angeordnet.
Diesen Beschluss hat der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs aufgehoben. Er hat dabei offen gelassen, ob der Zeugin ein Auskunftsverweigerungsrecht zusteht; die Anordnung der Beugehaft verstoße jedenfalls gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Die Zeugin ist derzeit schwer erkrankt. Ausweislich eines fachärztlichen Attests sind sowohl die Erkrankung als auch die durchzuführenden Therapiemaßnahmen lebensbedrohend und erfordern die Behandlung in einer spezialisierten Krankenhausabteilung mit Intensivstation. Bei einer Verlegung in eine Justizvollzugsanstalt oder ein Justizvollzugskrankenhaus ist ernsthaft zu befürchten, dass die Zeugin ihr Leben einbüßen oder zumindest einen weitergehenden schwerwiegenden Schaden an ihrer Gesundheit nehmen wird.
Unter diesen Umständen muss das ? als solches anzuerkennende - Interesse an der möglichst vollständigen Aufklärung der Tat zurücktreten. Die gerichtliche Fürsorgepflicht gegenüber der Zeugin gebietet es, bereits von der Anordnung der Beugehaft abzusehen. Diese bewirkt hier einen schweren Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützten Rechte der Zeugin auf Freiheit sowie auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Auch deren Schutz ist dem Staat aufgegeben. Der Zweck des Strafverfahrens würde daher verfehlt, wenn es den Strafverfolgungsorganen gestattet wäre, unbegrenzt in andere Individual- oder Gemeinschaftsrechtsgüter einzugreifen. Deshalb gilt ? auch in Fällen sehr schwerer Straftaten wie terroristisch motivierter Tötungsdelikte ? der Grundsatz, dass die Wahrheit nicht um jeden Preis ? hier: um den Preis der hohen Gefährdung des Lebens einer schwer erkrankten Zeugin ? erforscht werden darf.
Strafprozessordnung § 70 Abs. 2
Grundgesetz Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 2
Bundesgerichtshof - Beschluss vom 10. Januar 2012 ? StB 20/11
Oberlandesgericht Stuttgart - Beschluss vom 1. Dezember 2011 ? 6-2 StE 2/10
Karlsruhe, den 19. Januar 2012
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 19.01.2012 - 12:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 557073
Anzahl Zeichen: 3317
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 211 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Beugehaft im Strafverfahren gegen Verena Becker aufgehoben"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesgerichtshof (BGH) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen zu befasst. Die Klägerin entwickelt Computersoftware, die sie ganz überwiegend in der Weise vertreib
Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen ...
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es weder irreführend ist noch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz nach der Handwerksordnung darstellt, wenn der Meister in einem Hörgeräteakustik-Unternehm
Verhandlungstermin zur Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichsvereinbarung (sog. Nettopolic ...
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in der Terminankündigung für den 17. Juli 2013 anberaumten Verhandlungstermin in der Sache IV ZR 319/12, in der die Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichs-vereinbarung (s
Weitere Mitteilungen von Bundesgerichtshof (BGH)
Jugend Forscht ...
Anmeldezahlen zu Jugend forscht übertreffen die Erwartungen Beim 15. Regionalwettbewerb Ostwürttemberg werden 71 Projekte präsentiert ? ein Rekord- hoch in der Geschichte des Wettbewerbs OBERKOCHEN, 19.01.2012. Nicht nur Wissenschaft zum Anfassen verspricht der 15. Jugend forscht Regional
Roaming-Plattform soll Zukunft der Elektromobilität kundenfreundlicher machen ...
Sechs deutsche Unternehmen gründen eine Initiative für eine offene Plattform, die den vereinfachten Datenaustausch innerhalb der künftiÂgen Ladeinfrastruktur ermöglicht. Neue Plattform für Roaming und Clearing soll Kunden bundesweit einÂheitlichen Ladesäulen-Zugang und komfortable
Kartellamt stärkt Milchbauern und Molkereien ...
DBV: Erste Stellungnahme zur Sektoruntersuchung Milch des Bundeskartellamtes (DBV) Der Deutscher Bauernverband (DBV) begrüßt, dass sich das Bundeskartellamt umfassend mit der gesamten Milchwirtschaft und dem Lebensmitteleinzelhandel beschäftigt hat und allen Beteiligten Gelegenheit gegeben h
Huber: Wenn jede Minute zählt - Herzinfarktpatienten in Schwaben profitieren von Telemedizin ...
Bayern fördert Projekt des Klinikums Augsburg mit 170.000 Euro Bayern fördert den Ausbau der Telemedizin im Freistaat. Das betonte Dr. Marcel Huber, Gesundheitsminister, anlässlich der Bewilligung des Förderbescheids in Höhe von 170.000 Euro an das Klinikum Augsburg. Das schwäbische Krank
Gesundheitliche Beschwerden: Vier Reisende aus Regionalbahn Heidelberg?Frankfurt in ärztlicher Behandlung (Stand: 10.45 Uhr) ...
(Frankfurt am Main, 19. Januar 2012) In der Regionalbahn 15344 von Heidelberg Hbf (ab 6.25 Uhr) nach Frankfurt Hbf (an 7.48 Uhr) entstanden bei vier Reisenden gesundheitliche Beschwerden, die dazu führten, dass sich die Reisenden am Unterwegsbahnhof Langen in ärztliche Behandlung begeben haben.




