(ots) - Die Werkstattbindung beim Kaskovertrag erweist sich häufig als gefährlicher Reinfall. Bei Billigprämien ist die Schadensabwicklung nach einem Unfall wie eine Black Box: Der Kunde weiß nicht, was, wie, von wem und ob überhaupt repariert wird.
Kein Stress mehr mit der Reparatur des Unfallschadens und eine billige Prämie dazu - besser geht es nicht! Oder doch? Haben Sie schon mal daran gedacht, dass Billiges auch seinen Preis hat, dass niemand etwas umsonst verschenkt, am wenigsten auf ihre Wirtschaftlichkeit bedachte Unternehmen wie Versicherungen?
Fallbeispiel Spar-Reparatur
Bei einem Hyundai wurde ein Unfallschaden in einem VW-Autohaus repariert. Der wegen Probleme nachträglich hinzugezogene Sachverständige stellte fest: Die durchgeführten Reparaturen waren geradezu skandalös mangelhaft, notwendige Arbeiten wurden nicht gemacht. Für den Fahrer bedeutete die in der Partnerwerkstatt nach Anweisung der Versicherung durchgeführte Sparvariante einer Reparatur ein erhöhtes Sicherheitsrisiko. Zu allem Überfluss wurden falsche Messergebnisse dokumentiert und in der Rechnung Reparaturarbeiten angeführt, die nie stattfanden, wie der Kfz-Sachverständige zweifelsfrei feststellen konnte. Die dort veröffentlichten Fotos können Sie kostenfrei bei der Unfallzeitung anfordern.
Kein Autofahrer sollte die Entscheidung darüber, in welcher Werkstatt sein Auto repariert wird, anderen überlassen. Die Prämiennachlässe müssen erwirtschaftet werden - und das ist nur dann möglich, wenn die Vertragswerkstätten der Versicherungen kräftig an den Reparaturen sparen. Sie arbeiten nach Anweisungen, auf die Versicherte mit Billigvertrag keinen Einfluss haben. Darum: Hände weg von Verträgen mit Werkstattbindung!
Lesen Sie den detaillierten und bebilderten Bericht über diesen Fall in der Unfallzeitung!
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