Nachbarrecht: Wilder Wuchs

Nachbarrecht: Wilder Wuchs

ID: 558761
(firmenpresse) - (Town & Country Haus) Nicht allen gefällt, was in Nachbars Garten wächst und gedeiht. Vor dem Landgericht (LG) Coburg stritten zwei Grundstückseigentümer um die Beseitigung einer näher als zwei Meter an der Grenze stehenden Elefantengraspflanze, die bis zu fünf Meter hoch wachsen kann. Der Kläger berief sich auf die Bestimmungen des Nachbarrechts zum Mindestgrenzabstand von Büschen und Bäumen sowie auf die Brandgefahr bei längeren Dürreperioden. Doch das LG Coburg wies seine Klage unter dem Aktenzeichen 32 S 23/09 ab. Begründung: Bei dieser Pflanze handele es sich weder um Busch noch Baum, sondern um ein Staudengewächs. Für die gelten die Grenzabstandsvorschriften allerdings nicht. Auch von einer Brandgefahr, so die Richter, könne nicht die Rede sein. Selbst für Wälder, von denen in der heißen Jahreszeit ebenfalls eine Brandgefahr ausgehe, gelte nur ein Abstand von einem halben Meter.

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Über Town & Country:
Das im Jahr 1997 in Behringen (Thüringen) gegründete Unternehmen ist in Deutschland der Marktführer im lizenzierten Hausbau mit mehr als 300 Franchise- und Lizenzpartnern. Das Geschäftskonzept beruht auf über 30 Typenhäusern, die durch ihre Systembauweise preisgünstiges Bauen bei hoher Qualität ermöglichen. Für neue Standards in der Baubranche sorgte Town & Country mit der Einführung von drei im Kaufpreis eines Hauses enthaltenen Schutzbriefen: dem Bau-Finanz-Schutzbrief, dem Bau-Qualitäts-Schutzbrief und dem Bau-Service-Schutzbrief. Mit der Entwicklung von Energiespar- und Solarhäusern trägt das Unternehmen der Kostenexplosion auf den Energiemärkten Rechnung. Im Geschäftsjahr 2010 verkaufte das Unternehmen 2.720 Häuser. Town & Country ist somit bereits seit 2007 das meistgekaufte Markenhaus Deutschlands.



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Datum: 23.01.2012 - 10:46 Uhr
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