Hinter der konkreten Ausgestaltung des Passes steht das Ziel, den energetischen
Zustand von Gebäuden besser einschätzen zu können. Sie informiert Hauseigentümer
und Mieter über die energetische Qualität eines Hauses. Mittelbar sollen davon die
Umwelt, Mieter und Hausbesitzer profitieren
(firmenpresse) - Mit dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird ab dem 1. Juli 2008 der Energieausweis – auch Energiepass genannt – schrittweise für alle Gebäude verpflichtend. Zunächst nur bei Häusern, die bis 1965 gebaut wurden, ab 1. Januar 2009 dann auch bei allen übrigen Wohngebäuden. In Zukunft muss der Ausweis bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie potentiellen Mietern oder Käufern vorgelegt werden.
Der rechtliche Hintergrund des Energieausweises ist die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV). Unter den §§ 6 bis 29 finden sich alle wesentlichen Regelungen bezüglich der Form, der Ausstellung, der Verantwortlichkeit sowie möglicher Ausnahmetatbestände. Die Einbindung des Passes in die EnEV zeigt aber auch das politische Ziel hinter den beschlossenen Maßnahmen. Es geht darum, den Umweltschutz in Deutschland zu fördern bzw. Grundlagen für eine verbesserte Einstufung von Gebäuden hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit zu schaffen.
Ein Ausweis für mehr Transparenz
Das bringt auch Vorteile für Hausbesitzer und Mieter: Anders als bei Kühlschränken und Waschmaschinen gab es bislang keine verbindlichen Angaben zur energetischen Qualität von Gebäuden. Das soll sich nun ändern. So entsteht durch den Energieausweis – ähnlich wie durch die Energieeffizienzklassen bei Elektrogeräten – mehr Transparenz für potentielle Käufer oder Mieter von Immobilien.
Nun ist es nicht mehr unbedingt nötig, auf die erste Heizkostenrechnung zu warten, um den Energieverbrauch der Wohnung abschätzen zu können. Doch auch Hausbesitzer können profitieren: In Zukunft werden Investitionen in eine verbesserte energetische Qualität des Hauses sofort für Käufer, Mieter oder auch Banken ersichtlich – ein Wertsteigernder Effekt.
Da der Gesetzgeber keine verbindliche Regelung vorschreibt, kann der Hausbesitzer noch bis zum 1. Oktober dieses Jahres selbst entscheiden, ob er sich
einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ausstellen lässt und welchen Anbieter er dafür wählt. Danach wird die bedarfsorientierte Version für alle Immobilien mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem vor dem 1. November 1977 gestellten Bauantrag Pflicht. Für die Ausstellung des Ausweises kommen dabei verschiedenste Planungs-, Architekten- oder Ingenieurbüros in Frage, die man z.B. auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena) oder bei den Architekten-, Ingenieur- oder Handwerkskammern findet.
Letztlich können durch eine Umsetzung der empfohlenen Modernisierungsmaßnahmen auch die üblichen Heiz- und Energiekosten deutlich gesenkt werden. Gerade in Zeiten steigender Energiekosten ein bedeutendes Argument.
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