Kabinett beschließt Kündigungssperrfristverordnung für NRW

Kabinett beschließt Kündigungssperrfristverordnung für NRW

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Kabinett beschließt Kündigungssperrfristverordnung für NRW



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Minister Voigtsberger: Schutz für Mieter in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt

Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen wird es wieder eine Kündigungssperrfrist­verordnung zum Schutz von Mietern bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und anschließendem Verkauf geben. Damit setzt die Landesregierung ihr Versprechen um, eine entsprechende Regelung wieder einzuführen. Die heute im Kabinett beschlossene "Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit verlängerter Kündigungssperrfrist bei der Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen" verlängert die Sperrfrist für Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen des Vermieters gegenüber dem Mieter­haushalt. Die Kündigungsfristen verlängern sich damit in Gebieten, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit preiswertem Wohnraum gefährdet ist, von drei auf bis zu acht Jahre. Das entsprechende Bundesgesetz sieht lediglich drei Jahre Kün­digungssperrfrist bei Wohnraumprivatisierungen vor.

In NRW gelten künftig für insgesamt 37 Kommunen verlängerte Kündigungssperrfristen: In den Kommunen Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster wird die Sperrfrist auf acht Jahre, in weiteren 33 Kommunen auf fünf Jahre verlängert. "Die Kündigungssperrfristverordnung schützt Mieterinnen und Mieter in Städten und Gemeinden mit besonders ange­spanntem Wohnungsmarkt", sagte Bauminister Harry K. Voigtsberger. Die Vorgängerregierung hatte die Verordnung im Jahr 2006 abgeschafft.

Die Verordnung wird in Kürze mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft treten.

Kommunen mit 8 Jahren: Bonn, Düsseldorf, Köln, Münster

Kommunen mit 5 Jahren:

Regierungsbezirk Arnsberg:
Dortmund, Hattingen

Regierungsbezirk Detmold:
Leopoldshöhe, Paderborn

Regierungsbezirk Düsseldorf:
Bedburg-Hau, Emmerich,
Kerken, Kranenburg, Langenfeld,
Mettmann, Monheim,
Niederkrüchten, Ratingen, Willich



Regierungsbezirk Köln:
Aachen, Alfter, Bad Honnef,
Bornheim, Herzogenrath,
Leverkusen ,Lindlar, Neukirchen-
Seelscheid, Niederkassel,
Rheinbach, Roetgen, Siegburg,
Wachtberg, Weilerswist, Würselen

Regierungsbezirk Münster:
Bottrop, Drensteinfurt, Ostbevern,
Waltrop


Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
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Datum: 24.01.2012 - 19:15 Uhr
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