Bahn beginnt mit der Bestandsaufnahme für Maßnahmen zum passiven Schallschutz in Laudenbach
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Bahn beginnt mit der Bestandsaufnahme für Maßnahmen zum passiven Schallschutz in Laudenbach
(Stuttgart, 27. Januar 2012) Im Rahmen des Programms "Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes" wurden in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Laudenbach nahezu 200 Gebäude und Wohnungen ermittelt, bei denen der zulässige Lärmgrenzwert überschritten wird und die vor 1974 erbaut wurden. Somit sind diese Häuser nach den gültigen Richtlinien zur Lärmsanierung förderfähig für passiven Schallschutz, zum Beispiel dem Einbau von Schallschutzfenstern. Bis 2014 werden die Maßnahmen zum passiven Schallschutz in Laudenbach durchgeführt.
Aktuell erhalten die betroffenen Eigentümer durch ein beauftragtes Ingenieurbüro die erforderlichen Unterlagen, um ihre Teilnahme am Programm anzumelden. Nach Rückantwort wird zur Beurteilung der Lärmsituation in den Wohnräumen ein Vor-Ort-Termin vereinbart. Als Resultat erhalten die Eigentümer anschließend eine schalltechnische Objektbeurteilung kostenlos zugesandt. Auf dieser Basis entscheidet der Eigentümer über eine mögliche Realisierung. Der Bund übernimmt 75 Prozent der förderfähigen Kosten.
Mit dem Bau von Lärmschutzwänden wird im April 2012 begonnen, die Vorarbeiten laufen bereits.
Das Programm Seit 1999 wird das Lärmsanierungsprogramm von der Bundesregierung gefördert. Damit wurde erstmals die finanzielle Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch im bestehenden Schienennetz umzusetzen. Aktuell stehen dem Programm jährlich Haushaltsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung. Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes. Bundesweit sind aktuell in 1.140 Ortslagen Lärmsanierungsmaßnahmen in Planung, im Bau oder bereits abgeschlossen. Gefördert werden neben Lärmschutzwänden auch schalldichte Fenster und Lüfter an Gebäuden entlang von Bahnstrecken. In Einzelfällen werden auch Dämmungen der Außenfassaden und Dächer teilfinanziert. Der Eigenanteil von einem Viertel der Kosten ist vom Eigentümer zu tragen, da die Maßnahmen immer mit einer Wertsteigerung des Objekts verbunden sind.
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Datum: 27.01.2012 - 18:15 Uhr
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