Ab heute Förderanträge für die Rußfilter-Nachrüstung stellen
ID: 565151
Nachrüstungen
- TWINTEC-Angebot für alle gängigen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge
- Schwere Nutzfahrzeuge: De-minimis-Frist endet schon am 28.
Februar
Die Zeit läuft: Ab heute (1. Februar) können beim Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Förderanträge für die
Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Rußpartikelfiltern gestellt
werden. Da die Nachfrage nach Filtern bei den Herstellern seit Beginn
des Jahres sprunghaft angestiegen ist, sollten sich die
Fahrzeughalter bei der Antragstellung sputen. Denn die von der
Bundesregierung für das Jahr 2012 zur Verfügung gestellten 30
Millionen Euro reichen für die Förderung von nur rund 90.000
Nachrüstungen - wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Zum Vergleich: Beim
letzten Förderprogramm 2010 beantragten rund 130.000 Fahrzeughalter
den Barzuschuss in Höhe von 330 Euro.
In den Genuss der Förderung kommen nicht nur Halter von Pkw,
sondern auch die von leichten Nutzfahrzeugen. In erster Linie sind
dies Kleintransporter bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die von vielen
Handwerkern und Lieferanten eingesetzt werden. Auch Wohnmobile fallen
unter die Förderung. Der Königswinterer Abgasspezialist TWINTEC
bietet die entsprechenden Partikelfilter für alle gängigen Marken und
Modelle an. Weiterer Lohn der Nachrüstung ist neben einer Steigerung
des Wiederverkaufswertes des Fahrzeugs vor allem die grüne
Feinstaubplakette, die für die barrierefreie Mobilität in
Deutschlands Umweltzonen eine immer bedeutendere Rolle spielt. Schon
in acht deutschen Städten, darunter Berlin, Frankfurt und Stuttgart,
ist die grüne Plakette Vorschrift; im Oktober folgt München, Anfang
2013 schalten weitere 23 deutsche Umweltzonen auf "grün".
Der Weg zum Barzuschuss und zur grünen Plakette führt auch diesmal
wieder nur über die Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle. Unter www.bafa.de können die entsprechenden Anträge
heruntergeladen werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die
Nachrüstung des Fahrzeugs in diesem Jahr erfolgt ist und diese in der
Fahrzeugzulassung eingetragen wurde. Der Antrag muss dann mit einer
Kopie der geänderten Zulassung per Post an das Bundesamt geschickt
werden. Nach der Bearbeitung gehen die 330 Euro Barzuschuss direkt
aufs Konto. Letzter möglicher Tag der Antragstellung ist der 15.
Februar 2013.
Eine grüne Plakette bekommt bekanntlich auch, wer sein schweres
Nutzfahrzeug mit einem Rußpartikelfilter nachrüstet. Zudem spart man
anschließend nicht nur Mautgebühren, sondern bekommt über das
De-minimis-Förderprogramm des Bundes auch einen satten Zuschuss von
bis zu 3.600 Euro pro nachgerüstetes Fahrzeug. Schon nach gut 20.000
Kilometern hat sich die Investition in den Filter amortisiert. Doch
auch hier ist Eile geboten: Die Anträge für die Förderperiode 2012
können nur noch bis zum 28. Februar beim Bundesamt für Güterverkehr
(BAG) gestellt werden, nachdem die Antragsfristen für die aktuelle
Förderperiode um einen Monat vorverlegt worden waren. Wer also bis
zum 28. Februar keinen Antrag gestellt hat, verliert unweigerlich die
Fördermöglichkeit für das Jahr 2012.
Weitere Informationen:
www.bafa.de www.bag.bund.de www.twintec.de
Pressekontakt:
TWINTEC AG
Michael Raschke
Unternehmenskommunikation
Eduard-Rhein-Straße 21-23
D-53639 Königswinter
T +49 (0)2244 . 91 80 544
F +49 (0)2244 . 91 83 819
michael.raschke@twintec.de
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Datum: 01.02.2012 - 10:30 Uhr
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