Staatssekretär Otto begrüßt neue Studie zur Bekämpfung von Internetpiraterie
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Staatssekretär Otto begrüßt neue Studie zur Bekämpfung von Internetpiraterie
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hans-Joachim Otto: "Die Studie ist eine wertvolle Grundlage für die weitere Diskussion in puncto Bekämpfung der Internetpiraterie. Wir werden auf Basis der mit dieser Studie gewonnenen Erkenntnisse den Dialog mit den Beteiligten aufnehmen und wollen noch im ersten Halbjahr 2012 zu einer Entscheidung kommen."
Zentrale Ergebnisse des Gutachtens sind:
? Die Musik-, Film-, Software-, Buch-, sowie Zeitungs- und Zeitschriftenbranche sind von Internetpiraterie betroffen, wobei die genauen Auswirkungen auf die Umsätze nur schwer nachweisbar sind.
? Urheberrechtsverletzungen finden im Internet insbesondere über Sharehosting- und Streaminghostingdienste sowie Peer-to-Peer Tauschbörsen statt.
? Alle untersuchten Warnhinweismodelle zielen aus technischen Gründen ausschließlich auf die Bekämpfung von illegalen Downloads in sog. Peer-to-Peer-Tauschbörsen. Über diese werden in Deutschland etwa 20 Prozent der Urheberrechtsverletzungen begangen.
? Innerhalb der EU besteht bisher nur in Frankreich ein gesetzlich geregeltes Warnhinweismodell. Daneben existiert ein Modell in Irland, bei dem der größte Provider aufgrund einer Vereinbarung mit vier großen irischen Musikproduktionsgesellschaften freiwillig Warnhinweise versendet. In einigen anderen europäischen Staaten waren Warnhinweismodelle geplant, die jedoch entweder noch nicht angewendet werden (Vereinigtes Königreich) oder zurückgestellt worden sind (Finnland und Belgien).
? In Frankreich versendet seit September 2010 auf Antrag des Rechteinhabers die dort eigens eingerichtete, unabhängige Behörde HADOPI [1] mit Hilfe der Zugangsanbieter Warnhinweise an den Rechtsverletzer. Nach dem dritten Verstoß bittet sie diesen um Stellungnahme und kann die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Das Strafgericht kann neben Haft- und Geldstrafen den betreffenden Internetanschluss zeitweise sperren. Ein dem deutschen Recht vergleichbarer, gerichtlich durchsetzbarer Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen den Zugangsanbieter, auf dessen Grundlage er den Nutzer abmahnen kann, besteht in Frankreich nicht.
Die Studie untersucht außerdem ein so genanntes "vorgerichtliches Warnhinweismodell", bei dem im Falle einer Urheberrechtsverletzung dem Anschlussinhaber vom Zugangsanbieter ein Warnhinweis geschickt wird und bei wiederholtem Verstoß dem Rechteinhaber Auskunft über den Anschlussinhaber erteilt werden kann.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird die Ergebnisse des Gutachtens am 15. März 2012 in dem von ihm initiierten "Wirtschaftsdialog zur Bekämpfung der Internetpiraterie" mit Rechteinhabern und Diensteanbietern diskutieren.
Den Volltext der Studie finden Sie in Kürze auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
Hintergrundinformationen:
Das BMWi hat Ende 2008 den "Wirtschaftsdialog zur Bekämpfung der Internetpiraterie" ins Leben gerufen, in dessen Rahmen Rechteinhaber und Diensteanbieter Möglichkeiten der Zusammenarbeit zur Verbesserung des Urheberrechtsschutzes diskutieren. Die im letzten Jahr beauftragte Studie sollte empirische Erkenntnisse über gesetzliche Regelungen in anderen Mitgliedstaaten und ihre Auswirkungen zur Verfügung stellen.
[1] Haute Autorité pour la diffusion des ?uvres et la protection des droits sur Internet
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Datum: 03.02.2012 - 13:15 Uhr
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