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Ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen im freien Fall

22.08.2008 - 16:02 | 56821
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(firmenpresse) - Die verlorene Unschuld des Umweltministeriums: Dosenpfandgewinne der Discounter vernichten Mehrwegindustrie

Berlin/Bonn – Seit der Einführung des Dosenpfandes mehren sich die Hiobsbotschaften für die Mehrwegbranche. Nach den aktuellen Zahlen der Gesellschaft für Konsumgüterforschung (GfK) wurden im ersten Halbjahr nur noch 27,2 Prozent der alkoholfreien Getränke in Mehrwegflaschen verkauft – 2,6 Punkte weniger als noch im Jahr 2007. Einen Zusammenhang mit dem Pfand für Einweggetränke will das Bundesumweltministerium (BMU) http://www.bmu.de aber nicht erkennen und widerspricht den von der GfK veröffentlichten Zahlen. Die Studie sei bedenklich, da mit Wasser und Limonade bepfandete, mit Fruchtsäften aber unbepfandete Getränke in die Studie einbezogen wurden. Es sei unseriös, aus diesen Zahlen Rückschlüsse auf den angeblichen Misserfolg der Pfandregelung zu ziehen. Ohne die Einführung des Flaschenpfandes wären nach BMU-Ansicht Mehrwegflaschen vollkommen vom Markt verschwunden.

Vertreter der Getränkewirtschaft sehen das anders. „Unabhängig davon, ob man die nicht bepfandeten Fruchtsäfte und Fruchtnektare in der Mehrwegquote für Alkoholfreie Getränke mitberücksichtigt oder nicht und unabhängig davon, ob man die Zahlen der GVM, die bislang nur für die Zeit bis Ende 2006 veröffentlicht werden, oder die Zahlen der GfK bis einschließlich des ersten Halbjahres 2008 heranzieht, steht fest: Ein zentrales politisches Ziel des Umweltministeriums, mit dem Einwegpfand die Mehrwegquote zu stabilisieren und damit die mittelständisch geprägte Getränkeindustrie und deren Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern, ist für das Segment alkoholfreie Getränke eindeutig verfehlt worden“, kontert Tim Beerens von der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) http://www.wafg.de. „Die Mehrwegquote für Getränke in Deutschland war zwar auch vor der Einführung des Einwegpfandes rückläufig. Zu einem regelrechten Umbruch des Getränkemarktes mit dem Mehrweg-Negativrekord kam es aber erst nach der Einführung des Einwegpfandes im Jahr 2003 und besonders erst nach der Etablierung des national einheitlichen Rücknahmesystems für Einweggetränkeverpackungen im Jahr 2006“, erläutert Beerens.



Das Einwegpfand habe den Anstoß für eine wesentlich konsequentere Einweggetränkeproduktion gegeben und gleichzeitig die systematische Listung von Einweg nicht nur bei den Discountern, sondern auch beim traditionellen Lebensmitteleinzelhandel und bei den Getränkeabholmärkten gefördert. „Diese Entwicklung geht eindeutig zu Lasten der mittelständischen Getränkeunternehmen, die die Investitionen in Einwegabfüllanlagen nicht schultern können“, so Beerens.

Nach Ansicht von Vertretern der Getränkewirtschaft könne das BMU seine Hände nicht in Unschuld waschen. Der Ministeriumssprecher würde zwar die Kampfpreise der Discounter bei Mineralwasser als Grund für den gestiegenen Einweganteil benennen, aber die wahre Ursache verschweigen. Die handwerklichen Fehler der Verpackungsverordnung, waren nach Auffassung der Mineralbrunnen-Branche das Einfallstor für den Siegeszug der Discounter beim Absatz von Einweggetränken. Davon habe sich der Mehrwegmarkt nicht mehr erholt. Die mangelhaft konzipierte Rechtslage führe den Discountern „Windfall Profits“ zu. Aus den größten Dosenpfand-Boykotteuren hätten sich die größten Dosenpfand-Profiteure entwickelt. „Durch die eingesparten Gebühren für den Grünen Punkt, durch Pfandschlupf und Recyclingeinnahmen für das sortenreine Verpackungsmaterial erzielen die Discounter jährliche Mehrerlöse von über 400 Millionen Euro. Mit diesem Geld können sie über Quersubventionen den Preis für Mineralwasser in Einwegflaschen künstlich niedrig halten“, moniert Andreas Rottke, Vorstandschef der Genossenschaft Deutscher Brunnen http://www.gdb.de.


Umgerechnet auf den Literpreis koste Mineralwasser beim Discounter 13 Cent und im normalen Einzel- oder Getränkehandel 50 Cent. Die rund 220 mittelständisch geprägten Mineralbrunnenbetriebe seien unter diesen Bedingungen nicht mehr konkurrenzfähig. Einen vergleichbaren Preisunterschied zwischen Discountern und dem Getränkehandel mit einem Faktor von 4,5 finde man in keinem anderen Zweig der Lebensmittelbranche. „Die Politik liefert den Discountern ein kostenloses Kundenbindungsprogramm. Normalerweise kalkulieren diese Konzerne einen Erlös von 10 Prozent. Mit den Pfandeinnahmen über die nicht zurückgebrachten Einwegflaschen erwirtschaften die Discounter mit dem Segen der Bundesregierung eine Spanne von über 40 Prozent. Die lachen sich ins Fäustchen“, sagt Ullrich Schweizer, Marketing-Geschäftsführer der Firma Hassia Mineralquellen http://www.hassia.com.

Logistiker des Einzelhandels und auch Kenner der Entsorgungswirtschaft halten die von der Politik kolportierte Zahl für absurd, dass über 90 Prozent der Einwegflaschen von den Verbrauchern wieder zurück gegeben werden. Die Schwundquote liege weit über 20 Prozent. Das könne man über Analysen des Mülls sehr schnell feststellen: „Es werden schon Sortierer in der Müllwirtschaft beaufsichtigt, damit sie keine Pfandflaschen mit nach Hause nehmen, sondern auf den Bändern liegen lassen. Da kann man sich vorstellen, wie hoch der Anteil an bepfandeten PET-Einwegflaschen im Abfall ist. Der Gesetzgeber muss also schnell handeln und die novellierte Verpackungsverordnung nachjustieren, sonst kann der Mehrwegaderlass nicht aufgehalten werden“, sagt Sekundärrohstoff-Spezialist Sascha Schuh, Geschäftsführer der Bonner Firma Ascon http://www.ascon-net.de.

Deutsche PET-Aufbereiter würden mittlerweile so genannte PET-Mischfraktionen aus den Abfallsammlungen der Dualen Systemen aufkaufen, um in ihren Anlagen die Flaschen heraus zu sortieren und lukrativ zu vermarkten: „In China hat die deutsche PET-Mischfraktion aus Dualen Systemen einen festen Namen und wird als 70:30 bezeichnet. Mindestens 30 Prozent der Lieferung bestehen aus PET-Einwegflaschen“, so die Erfahrung von Schuh. Die Getränkewirtschaft fordert die Bundesregierung auf, sofort einzugreifen und dafür sorgen, dass einige Handelskonzerne nicht nach Gutsherrenart mit dem Dosenpfand-Gewinn wirtschaften dürfen. Die Pfandeinnahmen sollten treuhänderisch unter staatlicher Kontrolle verwaltet werden.


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